Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

B.

Verzeichniß

derjenigen  Ausgangs-Zoll-Aemter  und  Zoll-Straßen  des  Deutschen  Zoll-  und  Handels-Vereins  an  der
Landes-Grenze  zwischen  Belgien,  über  welche  resp.  auf  welchen  fremde  unverzollte  oder  solche  Waaren,
bei  deren  Ausfuhr  eine  Zoll-  oder  Steuer-Vergütung  gewährt  wird,  nur  abgefertigt  werden  können.

 

 

Gegenüberliegende

Bezeichnung  der  Zoll-Aemter.  Zoll-Straßen.  "  Belgische  Zoll-Stellen.

 

a.  Im  Königreich  Preußen:  Die  beiden  Zoll-Straßen  über  die  Neben-Zoll=  und  Ansage-Aemter
  zu
1.  Aachen,  Haupt-Joll-Amt  1.  Tülleieie  ..  .  ...Henry-(Jhapelle.
2.Herbesthal..........Welkem«ath.
2.  Malmedy,  desgleichen  Die  beiden  Zoll-Straßen  über  die  Neben-Zoll=  und  Ansage-Aemter
  zu
1.  Rothewasser  ..  .  .  Francorchamps.
2.  Warchebrükee  Ccheneuxt.
b.  Im  Großherzogthume  Die  Zoll-Straße  über  das  Neben-Zoll=  und  Ansage-Amt  zu
Luremburg:
Luxemburg,  Haupt-Zoll-(Amt  Steinfort  Weolberg.

 

 

Für  die  Richtigkeit
(unterz)  Helmentag.

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