Full text : Die geheimen Instruktionen der Jesuiten.

—  15  —

10.  Man  muß  auch  in  vorsichtiger  und  kluger  Weise  auf  die
große  Macht  aufmerksam  machen,  welche  die  Gesellschaft  besitzt,  bezüglich
  des  Absolvierens  selbst  bei  ganz  besonderen  Fällen  im  Vergleich
mit  anderen  Pfarrern  und  Geistlichen,  ebenso  bei  Erteilung  von
Dispensationen  bezüglich  des  Fastens,  bei  Eingehung  und  Lösung
eines  Schuldverhältnisses,  bei  Ehehindernissen  und  andern  bekannten
Dingen.  Die  Folge  wird  sein,  daß  sehr  viele  Leute  ihre  Zuflucht
zu  uns  nehmen  und  uns  verpflichtet  werden.

11.  Man  muß  die  Leute  zu  Versammlungen,  zu  geselligen
Vereinigungen,  zu  Reden,  zu  Verhandlungen,  zu  Declamationen  u.  s.  w.
einladen.  Dabei  muß  man  sie  durch  Verse  und  in  schriftlich  verzeichneten
  Sätzen  ehren.  Man  muß  sie  passenden  Falls  zu  Gastereien
einladen  und  ihnen  auf  verschiedene  Weise  Aufmerksamkeiten  erweisen.

12.  Feindschaften  und  Zwistigkeiten  zwischen  den  Großen  müssen
wir  behufs  Schlichtung  in  unsern  Bereich  zu  ziehen  suchen.  So
werden  wir  allmählich  zur  Kenntnis  ihrer  intimen  Geheimnisse  gelangen
  können  und  werden  uns  beide  Parteien  verbinden.

13.  Wenn  ein  Mensch,  der  unserer  Gesellschaft  noch  sehr  wenig
nahe  steht,  sich  in  den  Diensten  eines  Monarchen  oder  Fürsten  befindet,
  so  muß  man  darauf  sehen,  daß  derselbe  entweder  durch  die
Unfrigen  oder  lieber  durch  andere  zum  Freund  und  Vertrauten  der
Gesellschaft  gewonnen  wird,  indem  man  ihm  Versprechungen  macht,
Gunstbezeugungen  und  Beförderungen  in  Aussicht  stellt,  welche  man
ihm  bei  seinem  Fürsten  und  Monarchen  verschaffen  werde.

14.  Alle  sollen  sich  hüten,  Leule,  welche  auf  irgend  eine  Art
aus  der  Gesellschaft  entlassen  worden  sind,  und  namentlich  diejenigen,
welche  freiwillig  aus  derselben  haben  austreten  wollen,  bei  irgend
jemand  zu  empfehlen  oder  zu  fördern.  Denn  diese  Leute  hegen,
wenn  sie  es  auch  noch  so  sehr  verbergen,  doch  immer  einen  unbersöhnlichen
  Haß  gegen  die  Gesellschaft.

15.  Endlich  sollen  alle  mit  ängstlicher  Sorgfalt  darauf  bedacht
sein,  Fürsten,  große  Herren  und  Beamte  eines  feden  Ortes  so  zu
gewinnen,  daß  sie  sogar  gegen  Blutsverwandte,  Verschwägerte  und

gegen  Freunde,  wenn  sich  Gelegenheit  bietet,  treu  und  engerisch  für
uns  eintreten.

Rapitel  UI.

Wie  muß  sich  die  Gesellschaft  denen  gegenüber  verhalten,
  welche  im  Staate  großen  Einfluß  haben,  und  ohne
reich  zu  sein,  doch  auf  andere  Art  nügplich  sein  können?

1.  Außer  dem  obenerwähnten,  was  sich  beinahe  alles  nach
Verhältnis  denselben  gegenüber  anwenden  läßt,  muß  ihre  Gunst  zur
Abwehr  unserer  Feinde  gewonnen  werden.

2.  Man  muß  sich  auch  ihres  Ansehens,  ihrer  Klugheit  und
ihres  Rates  bedienen  beim  Ankauf  von  Gütern  und  bei  der  Erwerbung
  verschiedener  Aemter,  welche  die  Gesellschaft  bekleiden  kann.