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10. Man muß auch in vorsichtiger und kluger Weise auf die
große Macht aufmerksam machen, welche die Gesellschaft besitzt, bezüglich
des Absolvierens selbst bei ganz besonderen Fällen im Vergleich
mit anderen Pfarrern und Geistlichen, ebenso bei Erteilung von
Dispensationen bezüglich des Fastens, bei Eingehung und Lösung
eines Schuldverhältnisses, bei Ehehindernissen und andern bekannten
Dingen. Die Folge wird sein, daß sehr viele Leute ihre Zuflucht
zu uns nehmen und uns verpflichtet werden.
11. Man muß die Leute zu Versammlungen, zu geselligen
Vereinigungen, zu Reden, zu Verhandlungen, zu Declamationen u. s. w.
einladen. Dabei muß man sie durch Verse und in schriftlich verzeichneten
Sätzen ehren. Man muß sie passenden Falls zu Gastereien
einladen und ihnen auf verschiedene Weise Aufmerksamkeiten erweisen.
12. Feindschaften und Zwistigkeiten zwischen den Großen müssen
wir behufs Schlichtung in unsern Bereich zu ziehen suchen. So
werden wir allmählich zur Kenntnis ihrer intimen Geheimnisse gelangen
können und werden uns beide Parteien verbinden.
13. Wenn ein Mensch, der unserer Gesellschaft noch sehr wenig
nahe steht, sich in den Diensten eines Monarchen oder Fürsten befindet,
so muß man darauf sehen, daß derselbe entweder durch die
Unfrigen oder lieber durch andere zum Freund und Vertrauten der
Gesellschaft gewonnen wird, indem man ihm Versprechungen macht,
Gunstbezeugungen und Beförderungen in Aussicht stellt, welche man
ihm bei seinem Fürsten und Monarchen verschaffen werde.
14. Alle sollen sich hüten, Leule, welche auf irgend eine Art
aus der Gesellschaft entlassen worden sind, und namentlich diejenigen,
welche freiwillig aus derselben haben austreten wollen, bei irgend
jemand zu empfehlen oder zu fördern. Denn diese Leute hegen,
wenn sie es auch noch so sehr verbergen, doch immer einen unbersöhnlichen
Haß gegen die Gesellschaft.
15. Endlich sollen alle mit ängstlicher Sorgfalt darauf bedacht
sein, Fürsten, große Herren und Beamte eines feden Ortes so zu
gewinnen, daß sie sogar gegen Blutsverwandte, Verschwägerte und
gegen Freunde, wenn sich Gelegenheit bietet, treu und engerisch für
uns eintreten.
Rapitel UI.
Wie muß sich die Gesellschaft denen gegenüber verhalten,
welche im Staate großen Einfluß haben, und ohne
reich zu sein, doch auf andere Art nügplich sein können?
1. Außer dem obenerwähnten, was sich beinahe alles nach
Verhältnis denselben gegenüber anwenden läßt, muß ihre Gunst zur
Abwehr unserer Feinde gewonnen werden.
2. Man muß sich auch ihres Ansehens, ihrer Klugheit und
ihres Rates bedienen beim Ankauf von Gütern und bei der Erwerbung
verschiedener Aemter, welche die Gesellschaft bekleiden kann.