Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

264  Bismarck  für  Annahme  der  Konferenzeinladung.

Königlichen  Regierung  m  den  beiden  Vorschlägen  zu  unterrichten,  welche,  wie  wir  glauben,
in  gewissem  Sinne  als  Annex  mit  Vorteil  behandelt  werden  können.

Die  Lage,  in  welche  die  Kaiserlich  Französische  Regierung  durch  das  Nichtzustandekommen
  des  zuerst  proponierten  allgemeinen  Kongresses  den  übrigen  Großmächten  gegenüber
  gekommen  war,  grenzte  an  eine  Isolierung,  aus  welcher  sie  wünschen  mußte,  berausmtreten.
  In  diesem  Sinne  und  mit  Rücksicht  auf  die  freundschaftlichen  Beziehungen,  welche
wir  zu  der  Regierung  des  Kaisers  Napoleon  zu  erhalten  wünschen,  würden  wir  gern  seinem
Vorschlag  entgegenkommen  und  zu  dem  Zusammentreten  einer  Konferenz  von  Ministern  oder
besonderen  Bevollmächtigten  in  Paris  mitwirken,  um  so  mehr,  als  Seine  Majestät  der
König  in  seiner  Antwort  auf  das  Einladungsschreiben  selbst  schon  auf  die  Vorteile,  welche
eine  solche  Konferenz  vor  einer  Zusammenkunft  der  Souveräne  darbieten  würde,  hingewiesen
  hatte.

Auf  der  anderen  Seite  konnte  eine  Konferenz  mit  Ausschluß  Englands  weder  unsern
Beziehungen  zu  diesem  Staate  entsprechen,  noch  als  vorteilhaft  für  die  Erhaltung  des
Friedens  erscheinen.

Wir  durften  annehmen,  daß  England  gegen  die  Teilnahme  an  Beratungen  der  Großmächte
  und  eventuell  anderer  Mächte  in  dieser  Form  und  namentlich,  wenn  dieselben  im
voraus  auf  bestimmte  Fragen  beschränkt  würden,  nicht  dieselben  Bedenken  hegen  würde,
wie  gegen  die  Teilnahme  an  dem  zuerst  vorgeschlagenen  Kongresse.

Wir  haben  uns  in  diesem  Sinne  in  London  vertraulich  geäußert  und  unsere  Voraussetzung
  in  letzterer  Hinsicht  hat  sich  bestätigt.  Die  Königlich  Großbritannische  Regierung
hat  ebenso  vertraulich  erklärt,  daß  sie  in  einer  Konferenz  in  Paris,  welche  die  deutschdänische
  Differenz  zum  Gegenstande  hätte,  und  an  welcher  nur  die  näher  bei  dieser  Frage
interessierten  Mächte,  nämlich  die  Unterzeichner  des  Vertrages  vom  8.  Mai  1852  und
der  Deutsche  Bund  teilzunehmen  bätten,  eine  wesentliche  Bürgschaft  für  die  Erhaltung  des
europäischen  Friedens  erblicken  würde.  Andere  Fragen  auf  der  Konferenz  zu  behandeln,
hat  sie  indes  auch  jetzt  sich  abgeneigt  gezeigt.

Hieran  knüpft  sich  nun  der  durch  den  Königlich  Großbritannischen  Gesandten  in
Frankfurt  an  den  Bund  gebrachte  Vorschlag.

Ein  Eingeben  auf  denselben  kann  zugleich  als  ein  Entgegenkommen  gegen  die  in  der
eingangs  erwähnten  Depesche  des  Herrn  Drouyn  des  Lhuys  vom  8.  Deember  enthaltenen
Wünsche  angesehen  werden  und  scheint  sich  daher  auch  vom  Standpunkt  der  oben  angedouteten
  Erwägungen  aus  zu  empfehlen.

Der  erste  ungünstige  Eindruck,  welchen  nach  Ew.  pp.  Bericht  die  allerdings  etwas
schroffe  Sprache  der  Rote  des  Sir  A.  Malet,  bei  welcher  indes  die  gewöhnliche  knappe
Form  der  englischen  Mitteilungen  zu  berücksichtigen  sein  dürfte  —  in  der  Bundesversammlung
  hervorgebracht  hat,  dürfte  für  die  Aufnahme  des  Vorschlags  selbst  nicht  maßgebend
sein,  wenn  die  gegenwärtige  Aufregung  der  Gemüter  einer  ruhigeren  Erwägung  Platz
macht,  auf  welche  hinzuwirken  die  Aufgabe  Preußens  und  Österreichs  und  ihrer  Gesandten
  ist.

Eine  Ablehnung  des  Vorschlages  von  seiten  des  Bundes  würde  bedenkliche  Verwicklungen
  bervorzurufen  geeignet  sein,  und  die  ohnedies  gegenwärtig  herrschende  ungünftige
Stimmung  in  England  vermehren.  Der  Bund  würde  nicht  ohne  Schein  der  Berechtigung
den  Vorwurf  auf  sich  laden,  daß  er  den  Krieg  wolle,  indem  er  die  Mittel  zum  Frieden