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Betrag
F für das
5r32 Einnahme. Etatsjahr
25 1880|81.
Mark.
2 VIII. Bankwesen.
1. JAntheil des Reichs an dem Reingewinn der Reichsbank (§. 24 des
Bankgesetzes vom 14. März 1875 — Reichs-Gesetzbl. S. 177—)500000
2. Steuer von den durch entsprechenden Baarvorrath nicht gedeckten
Banknoten nach §F. 9 des Bankgesetzsss . . . 6.000
Summe VIII (Kapitel 5) 1 506 000
IXX. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen.
6. Beichatsaaaaa . .. . .. . .. . ..... . . . . . . . . 462
7. 1/4. Auswũrtiges Amt ........... . . .. .. . . ... . .. .. . . ... . . . .. .. . . . . . .. 436 780
8. 1HReichsamt des Innen . .. . . . .. 818 201
9. 1,4. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten
mit Ausschluß von Hapern:
Braußen 2. . . . .. 3711577
achsen 183 156
Württemberg 129 952
9a. Einnahmen der Militärverwaltung für Nechnung der Gesammtheit
aller Gundesstaaten.
1.Erlöse aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grund-
stücken 2c., welche für den Bau der Forts bei Straßburg miterworben
werden mußten und aus dem Fonds zum fortifikatorischen Aus-
bau der Festungen in Elsaß-Lothringen bezahlt worden sind. 68 168
2. Erlöse aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grund-
stücken 2c., welche zum Bau der neuen Festungsenceinte von Straß-
burg — Bauabschnitte A und B — miterworben werden mußten
und aus dem Fonds zur Erweiterung der Umwallung von Straß-
burg bezahlt worden iind. .................................... 854
3. Von der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen als Ersatz der
Kosten für den Umbau der Front XXI—N der Stadtenceinte
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