Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

— 87 — 
  
  
  
  
  
  
Betrag 
F für das 
5r32 Einnahme. Etatsjahr 
25 1880|81. 
Mark. 
2 VIII. Bankwesen. 
1. JAntheil des Reichs an dem Reingewinn der Reichsbank (§. 24 des 
Bankgesetzes vom 14. März 1875 — Reichs-Gesetzbl. S. 177—)500000 
2. Steuer von den durch entsprechenden Baarvorrath nicht gedeckten 
Banknoten nach §F. 9 des Bankgesetzsss . . . 6.000 
Summe VIII (Kapitel 5) 1 506 000 
IXX. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen. 
6. Beichatsaaaaa . .. . .. . .. . ..... . . . . . . . . 462 
7. 1/4. Auswũrtiges Amt ........... . . .. .. . . ... . .. .. . . ... . . . .. .. . . . . . .. 436 780 
8. 1HReichsamt des Innen . .. . . . .. 818 201 
9. 1,4. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten 
mit Ausschluß von Hapern: 
Braußen 2. . . . .. 3711577 
achsen 183 156 
Württemberg 129 952 
9a. Einnahmen der Militärverwaltung für Nechnung der Gesammtheit 
aller Gundesstaaten. 
1.Erlöse aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grund- 
stücken 2c., welche für den Bau der Forts bei Straßburg miterworben 
werden mußten und aus dem Fonds zum fortifikatorischen Aus- 
bau der Festungen in Elsaß-Lothringen bezahlt worden sind. 68 168 
2. Erlöse aus dem Wiederverkauf überschießender Theile von Grund- 
stücken 2c., welche zum Bau der neuen Festungsenceinte von Straß- 
burg — Bauabschnitte A und B — miterworben werden mußten 
und aus dem Fonds zur Erweiterung der Umwallung von Straß- 
burg bezahlt worden iind. .................................... 854 
3. Von der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen als Ersatz der 
Kosten für den Umbau der Front XXI—N der Stadtenceinte 
Seite 69 022 
  
 
	        
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