Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

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(Nr. 1403.) Bekanntmachung, betreffend diejenigen obersten Verwaltungsbehörden und höheren 
Verwaltungsbehörden im Deutschen Reich und in der Oesterreichisch-Ungarischen 
Monarchie, deren Urkunden einer Beglaubigung nicht bedürfen. Vom 
2. Februar 1881. 
                Verzeichniß 
derjenigen obersten Verwaltungsbehörden und höheren Verwaltungs- 
behörden im Deutschen Reich und in der Oesterreichisch-Ungarischen 
  
Monarchie, deren Urkunden nach Artikel 4 des Vertrages vom 
25. Februar 1880 einer Beglaubigung nicht bedürfen.
 
           Deutsches Reich. 
           A. Civilbehörden. 
           a. Reichsbehörden. 
  1. Der Reichskanzler. 
  2. Das Auswärtige Amt. 
  3. Das Reichsamt des Innern. 
  4. Der Reichskommissarius für das Auswanderungswesen. 
  5. Das statistische Amt. 
  6. Die Normal-Aichungskommission. 
  7. Das Gesundheitsamt. 
  8. Die auf Grund des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der 
Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 gebildete Reichskommission. 
  9 Das Reichs-Justizamt. 
10. Das Reichsschatzamt. 
11. Die Verwaltung des Reichskriegsschatzes. 
12. Die Reichsschuldenverwaltung. 
13. Die Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern. 
14. Die Reichs-Rayonkommission. 
15. Das Reichs-Eisenbahnamt. 
16. Der Rechnungshof des Deutschen Reichs. 
17. Die Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds. 
18. Das Reichs--Postamt. 
 
  
19. Die Oberpostdirektionen. 
20. Das Postzeitungsamt. 
21. Das deutsche Postamt zu Konstantinopel. 
22. Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen. 
23. Die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 
24. Das Reichsbank-Direktorium. 
25. Die Reichsbank-Hauptstellen. 
26. Die Reichsschuldenkommission.
	        
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