Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

— 217 — 
(Uebersetzung.) 
Tarif A. 
Bei der Einfuhr in Rumänien. 
   
 
 
  
Maßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. 
Verzollung. 
Getreide im Allgemeinen, Mehl und mehlige Nahrungsstoffe; 
Petroleum, roh und raffinirt; 
Bauholz; 
Eisenerze; 
Eisen und Stahl, roh, in Stäben oder Stangen, prismatisch 
oder rund; 
Häute, rohe (frische, getrocknete oder gesalzene); 
Mineralische Kohle (Steinkohle, Koaks, Anthracit, Braunkohle, 
Torf u. s. w.); 
Bücher im Allgemeinen, kartographische Werke in losen Blättern 
oder zu Atlanten verbunden, Kupferstiche, Lithographien und 
Photographien in losen Blättern oder in Albums vereint, 
musikalische Werke, gestochen, lithographirt oder mit beweglichen 
Typen gedruckt;  
Instrumente und Apparate der Belehrung, zum Gebrauch bei 
allen Stufen des Unterrichts; 
Kunstgegenstände und Sehenswürdigkeiten für öffentliche Museen 
oder Privatsammlungen; 
Dampfmaschinen im Allgemeinen, feststehende oder bewegliche; 
Landwirthschaftliche Maschinen und Werkzeuge aller Art; 
Maschinen aller Art zum Betriebe irgend eines Gewerbes oder 
einer Industrie; Nähmaschinen; 
Talg und die daraus gewonnenen Produkte (Stearin, Olein u. s. w.), 
überhaupt alle Rohstoffe zur Fabrikation von Stearinlichten und 
Seife, sowie die hierzu nothwendigen Nebenstoffe; 
Hadern und Lumpen aller Art; 
Färbestoffe und chemische Produkte für den Industriegebrauch. 
  
  
  
Der vorstehende Tarif ist genehmigt und der heute unterzeichneten Handelskonvention 
zwischen Deutschland und Rumänien beigefügt. 
Berlin, den 14. November 1877. 
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