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VII. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
1. Die Ministerien.
2. Die oberste Verwaltungsbehörde des Großherzoglichen Haushalts.
3. Der Oberkirchenrath.
4. Die Reluitionskommission.
5. Das Kammerkollegium.
6. Das Forstkollegium.
7. Die Landesrezeptur zu Rostock.
8. Die Steuer- und Zolldirektion.
9. Die Hauptsteuerämter
10. Die Medizinalkommission zu Rostock.
VIII. Großherzogthum Sachsen.
1. Das Staatsministerium:
à) Departement der Finanzen;
b) Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus;
e) Departement der Justiz;
d) Departement des Aeußern und Innern.
2. Der Großherzogliche Generalinspektor zu Erfurt.
3. Der Direktor der Forstlehranstalt zu Eisenach.
4. Die Hauptstaatskasse
5. Der Kirchenrath.
6. Die Immediatkommission für das katholische Kirchen- und Schulwesen.
7. Der Kurator der Gesammtuniversität zu Jena.
8. Die Bezirksdirektoren.
IX. Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz.
1. Das Staatsministerium.
2. Die Landesregierung.
3. Das Konsistorium.
X. Großherzogthum Oldenburg.
1. Das Staatsministerium bezw. dessen einzelne Departements als:
Departement der auswärtigen Angelegenheiten,
Departement des Großherzoglichen Hauses,
Departement des Innern,
Departement der Finanzen,
Departement der Justiz,
Departement der Kirchen und Schulen.
2. Die Regierungen zu Eutin und Birkenfeld.
3. Die Zolldirektion.
4. Die Eisenbahndirektion.
5. Das evangelische Oberschulkollegium zu Oldenburg.