Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1881. (15)

Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den gegen- 
wärtigen Vertrag in doppelter Ausfertigung unterzeichnet und besiegelt. 
So geschehen im Kaiserlich deutschen Konsulat zu Apia auf Upolu am vier- 
undzwanzigsten Januar Achtzehnhundertneunundsiebenzig. 
von Werner. A. Weber. Tuiä. Lemana. Meisake. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) (L. S.) 
  
Der vorstehende Vertrag ist samoanischerseits glech nach seiner Unter- 
zeichnung und deutscherseits innerhalb der im Artikel XII vorgesehenen Frist 
ratifizirt worden, und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat statt- 
gefunden. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Beriin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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