Contents : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

 

 

T  41
Festgesetzter
Cap.  8.  Vortrag  Betrag
AM
Uebertrag137  842  4
III.  1  b)  zur  Aufbesserung  des  unzureichenden  Einkommens  des  ge-  1
sammten  Lehrerpersonals  in  der  bisherigen  Weise  133  558  61
c)  zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90  -X  an  alle
Verweser,  weltliche  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen
39  600  A  —  —  —
c)  zur  weiteren  Aufbesserung  des  Lehrereinkommens  in  den  ·
in  Art.  3  Ziff.  3  des  Schuldotationsgesetzes  bezeichneten
Gemeinden  und  zwar  der  wirklichen  Schullehrer  auf  850  M.,
der  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen  auf  680  M  aus
Kreisfonds  .  66  137  85
e)  zur  weiteren  Aufbesserung  des  Minimaleinkommens  der
Lehrer  in  den  in  Art.  3  Ziff.  2  des  Schuldotationsgesetzes
bezeichneten  Gemeinden  auf  1000  -Z&  aus  Kreisfonds  5  908  149

 

dem  unter  d  und  e  nicht  berücksichtigten  Lehrerpersonal
eine  Gehaltserhöhung  von  100  X  den  wirklichen  Lehrern,
80  „Kx  den  Verwesern,  50  X  den  weltlichen  und  klösterlichen
  Lehrerinnen  aus  Kreisfonds
Tit.  3.  Zur  Gewährung  von  Dienstalterszulagen  nach  den  Bestimmungen
  des  Budgets  der  XIX.  Finangperiode:
a)  à  90  JX  für  die  wirklichen  Schullehrer  und  à  45/¾  für
die  ständigen  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen
316  271  4  25  J
b)  für  die  ältesten  Lehrer  im  Kreise  aus  Kreisfonds

 

21  210  —

1

I

l
—  —
l

3100I—

 

Latus

 

367  756  89
l