Nummer 41 Rrseg
samt. Kmillche Mittelfungen und Macarichten 7
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——————— . -- --m--1-.-—c.i-cjr-—--Dlinglichkeitsbescheinigungen
für Sendungen zur Munimonsherstellung
und Kriegsrüfstung zuständig sind. Ueber
die Zulassung von sonstigen Gütern des öffentlichen Verkrürs,
die auch nicht in der Freiliste enthalten sind, enkjmeiden
die Eisenbahndirektionen. Irgendwelche Mitmerkung
der Kriegsamtstellen findet dabei nicht statt.
Der Zweck der Stückgutsperren wird nur erreicht, wenn
idihe Sperren streng durchgeführt werden, wenn also nur ganz
befjonders dringliche Güter angenommen werden. Die
Kriegsamtstellen sind daher zur schärfsten Prüfung aller
eingehenden Anträge angewiesen.
Verhütung
von Eisenbahn-Fehlleitungen.
" Krleqseamt.
Waffen- und Munltions-Beschaffungs-#mt.
Nr. 1174. 11. 17. D. IV. 3. vom 17. 1. 1918.
Finzelabdrucke werden nicht versanc#.
Entsprechend der zuletzt in Nr. 37 des „Kriegsamt“
gegebenen Anregung über die „Bezettelung der Eisenbahn.
wagen“ wird für den Bereich des Wumba zur Verhütung von
Eisenbahnfehlleitungen nachstehendes angeordnet:
Vorbemerkung:
Die der „Zusammenstellung der im Bereiche
des Wumba für Versendungen mit der Eisenbahn
zu wählenden Bahnhöfe (usw.) “ — abgekürzt
„Bahnhofszusammenstellung“ — Spaite ?
entnommene Bezeichnung zuständiger Bahnhof"
wird bei der nächsten Deckblätterausgabe durch
das Wort „Bestimmungsstation“ ersetzt werden.
Damit ist die Uebereinstimmung mit dem entsprechenden
Aufdruck auf den Frachtbriefen,
4 Ladezetteln und sonstigen Papieren hergestellt.
Die Fehlleitungen von Sendungen an die heimischen
Einpfänger (Institute, Artillerie-, Train-, Nahkampfmitteldenots,
Minenwerferparks usw.) werden zum großen Teil
badurch hervorgerufen, daß die absendenden Stellen in der
Heimat — militärische Institute und Betriebe sowie Privatfirmen
— die Begleitpapiere, Frachtbriefe und Ladezettel
nur für den Standort des Emofängers ohne nähere oder
mit falscher-Angabe des für die verschiedenen Arten der
Sendungen meist verschiedenen „zuständigen Bahnhofs“ ausfertigen.
4
Zur Behebung dieses Mißstandes wird angeordnet:
1. Die auftraggebende Stelle übermittelt dem Auftragnehmer
labsendende Stelle) grundsätzlich
gleichzeitig mit der Auftragserteilung die Angabe
des für die einzelne Sendung in Berracht
kommenden „zuständigen Bahnhofs“" gemäß der
„Bahnhofszusammenstellung“. «
8. Falls sie hierzu nicht ohne weiteres in der Lags ist,
hat sie den Empfänger zur Benennung des „zusdtändigen
Bahnhofs“ an den Absender so rechtzeitig
anzuweisen, daß diefer seine Sendung noch rurchtig
adressieren kann. .
3. Die auftraggebende Stelle (zu 1) bezw. der Empfänger
(zu 2) sind für alle Folgen haftbar, wenn durch
ihre Schuld der Absender nicht rechtzeitig in den Bejit
der richtigen Adresse des Empfängers (zustän iger
Bahnhof usw.) gelangt ist und hierdurch Fehlleitungen
entsteben.
4. Der Absender trägt die gleiche Verantwortung
und Hoftbarkest, wenn durch feine Schuld trog# rechtzeitig
erlangter Kenninis des „zuständigen Bahnhofs“
infolge mangelhafter Adressierung Fehlleitungen be-Wirkt
merden.
5. Bezüglich der Verantwortlichkeit aller vorgenannten
Stellen wird insbesondere auf Nr. 960 NA. V. Bl. 1317
Schiußsatz hingewiesen, wonach die entftahenden
Mehrkosten vom Schuldigen eingezogen werden.
6. Wenn der Empfänger dem Absender ausgetüllte
Frachtbriefe übermittelt, so trägt er auch die Verantwortung
für die Nichtigkeit.
7. Erläuternd wird bemerkt, daß auf den Begleitpapieren
und Ladezetteln als „Bestin##nngsstation“
oder „Ziel“ stets diejenige besondere An.
schluß-Anlage des Empfängers mit anzugeben ist,
nach welcher die Sendung überführt werden joll, z. B.
« „Magdeburg, Elbbahnhof,
Anschlußgleis Friedrichstadt“.
Ganz besonders wichtig ist diese ausführliche Augabe
auf dem an die Anßenseite der Eisenbahnwagen anzuklebenden
Ladezettel, um die Sendung beim
Fehlen der zugehörigen Begleitpapiere ohne Zeitverlust
nach der richtigen Entladestelle leiten zu
können.
3. Um besonders bänfige Verstöße gegen die ichtige
Adressierung in Zukunft zu verhindern, wordon nachstehend
noch 3 Beispiele angeführt:
3) Wagenladungen mit Feldartillerie-Munktion an
das Artilleriedepot Magdeburg.
Richtige Adresse: ,r
Empfüänger: Artilleriedepot Magdeburg.
Bestimmungsstation: Gerwisch, Anschlußgleis
des Pulverdepots.
(vergl. Bahnhofszusammenstellung Seite t7).
) Wagenladung „Mun. Teile für Feldartillerio“ an
das Artilleriedepot Danzig.
Richtige Adresse:
Empfänger: Anrtilleriedepot Danzig.
Bestimmungsstation: Koloschken
Danzig, Anschlußgleis,
(vergl. Bahnbofszusammenstellung Seite 100.
Wagenladung „13 em Geschoßkörbe“ „
Artilleriedepot Cöln.
Richtige Adresse:
Empfänger:
Bestimmungsstation:
schlußgleis des Artilleriedepots.
(bergl. Bahnhofszusammenstellung Seite #.
bei
5
Artilleriedepot Cöln.
Coln-Nipper. Au-RKKriegsamtstellen
* Vaterländischer Sammeldienit in
der Prouinz Brandenburg.
In den nächsten Tagen wird der gedruckte Organisationsplan
der Kriegsamtstelle in den Marken, Abt. Ig, den
beteiligten militärischen und zivilen Behörden, Magistraten
und Schulen zugesondt. Der Plon enthält eino genane
Uebersicht über den gesamten Sammeol- und Helferdtenst
und steht allen im Dienste der Abfalltammimg tätigen Personen
auf Anfrage zur Verfügung.
Schreiben sind zu richten: „An die Kriegsamiitelle in
den Marken Abtg. I1g, Berlin W 10, Vittoriastr. 21.“ «