Inhaltsverzeichnis : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

Zweiundsiebzigster  Jahbkrgang.

Stück  6.  Ausgegeben  Schlawe,  den  13.  Januar.  1914.

RAmtliche  Verordrungen  und  Bekanntwachungen.

I.  Allgemeines.
Ur.  39)  .  Betrifft  Militär-Reklamationen.

Die  Ulagistrate,  sowie  die  Derren  Guts=  und  Gemeindevorsteher  des  Kreises  ersuche  ich,  bekannt  zu  geben,  daß
mit  Einreichung  der  zum  diesjährigen  Musterungsgeschäft  anzubringenden  Reklamationen  um  Zurückstellung
oder  Befreiung  Milikärpflichliger  vom  Militärdienst  sofort  begonnen  werden  muß.

Reklamationsgesuche  sind  von  den  Militärpflichtigen  selbst  oder  ihren  Angehörigen  bei  den  Ortsbehörden  zu  stellen.

Letzteren  mache  ich  zur  Oflicht,  die  Anträge  entgegen  zu  nehmen  und  bezüglich  jeder  einzelnen  Reklamation  einen
Fragebogen,  zu  welchem  Formulare  in  der  Moldenhauer'schen  Buchdruckerei  hier  käuflich  zu  haben  sind,  auszufertigen.

Die  einzelnen  Fragen  in  dem  Reklamalious-Fragebogen  sind  genau  und  gewissenhafft  zu
beankworten.

Das  Alter  der  Eltern  und  Geschwister  des  Reklamierten  ist  stets  nach  Tag,  Monat  und  Jahr  der  Geburt  genau
anzugeben.

Die  vorhandenen  Schulden  sind  durch  Ginsquittung  zu  belegen.

Nach  Ausfertigung  ist  jeder  Reklamations-Fragebogen  dem  zuständigen  Amtsvorsteher  zur  Orüfung  und  BZegutachtung
  vorzulegen.

Auch  die  schiffahrklreiben  Milikärpflichktigen  der  land-  und  seemännischen  Bevölkerung  haben

ihre  Reklamalionen  schon  jetzt,  entweder  selbst  oder  durch  ihrs  Angehörigen  beim  Musterungsgeschäfe
anzubringen,  da  Reklamationen  in  den  Schiffermusterungsterminen  weder  angebracht  noch  erörtert  werden  dürfen.

Soweit  irgend  möglich  sind  mir  die  Reklamationsfragebogen  seitens  der  Herren
Ortsvorsteher  bei  den  Stammrollen-Revisionsterminen  zur  Vorprüfung  vorzulegen.

Die  Ortsvorsteher  weise  ich  besonders  darauf  hin,  daß  sie  selbst  von  Amtswegen  darauf  zu  halten  haben,  daß

Die  Gesuche  um  Ausfertigung  eines  Reklamations-Kragebogens  jetzt  bei  ihnen  werden,  da  sie  sich  sonst  nicht  nur
straffällig,  sondern  auch  den  Gemeinden  gegenüber  verantwortlich  machen,  wenn  Reklamationen  zurückgewiesen  werden
müssen  und  die  Angehörigen  der  betreffenden  Militärpflichtigen  dem  Armenverbande  zur  TLast  fallen.

Mach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  können  Reklamationen  nur  dann  Berücksichtigung  finden,  wenn  sie  vor  dem
Musterungsgeschäft  oder  bei  Gelegenheit  desselben  angebracht  werden.  Spätere  Reklamationen  dürfen  nur  insofern  berücksichtigt
  werden,  als  die  Deranlassung  dazu  erst  nach  Beendigung  des  Musterungsgeschäfts  entstanden  ist.

Schlawe,  den  12.  Januar  lol.  Der  Landrat.  J.  21:  von  Baumbach,  Regierungsaseessor.

à55½

Nr.  40)  Der  Regierungspräsident  in  Magdeburg  hat  dem  Schuhwarenhändler  Daul  Koch,  geboren  am  12.  September
1882  in  Aschersleben,  wohnhaft  daselbst,  den  von  ihm  am  21.  Angust  191  für  MHrafträder  (Klasse  9),  erteilten  am  10.
Februar  1912  auf  Uraftwagen  der  MHlasse  3  b  ausgedehnten  Führerschein  Mr.  1415  am  15.  September  d.  Is.  vorläufig
auf  die  Dauer  von  2  Jahren  entzogen.  Der  Führerschein  ist,  da  Koch  angibt,  ihn  verloren  zu  haben,  für  ungültig  erklärt
worden,  er  ist  im  Srmittelungsfalle  einzuziehen.

Den  Derren  Amts-Guts=  und  Gemeindevorstehern  sowie  den  Herren  Gendarmerie-Wachtmeistern  teile  ich  Dorstehendes
  zur  Beachtung  mit.

Schlawe,  den  8.  Januar  1914.  Der  Landrat.  J.  2.:  von  Baumbach,  Regierungsassessor.