Zweiundsiebzigster Jahbkrgang.
Stück 6. Ausgegeben Schlawe, den 13. Januar. 1914.
RAmtliche Verordrungen und Bekanntwachungen.
I. Allgemeines.
Ur. 39) . Betrifft Militär-Reklamationen.
Die Ulagistrate, sowie die Derren Guts= und Gemeindevorsteher des Kreises ersuche ich, bekannt zu geben, daß
mit Einreichung der zum diesjährigen Musterungsgeschäft anzubringenden Reklamationen um Zurückstellung
oder Befreiung Milikärpflichliger vom Militärdienst sofort begonnen werden muß.
Reklamationsgesuche sind von den Militärpflichtigen selbst oder ihren Angehörigen bei den Ortsbehörden zu stellen.
Letzteren mache ich zur Oflicht, die Anträge entgegen zu nehmen und bezüglich jeder einzelnen Reklamation einen
Fragebogen, zu welchem Formulare in der Moldenhauer'schen Buchdruckerei hier käuflich zu haben sind, auszufertigen.
Die einzelnen Fragen in dem Reklamalious-Fragebogen sind genau und gewissenhafft zu
beankworten.
Das Alter der Eltern und Geschwister des Reklamierten ist stets nach Tag, Monat und Jahr der Geburt genau
anzugeben.
Die vorhandenen Schulden sind durch Ginsquittung zu belegen.
Nach Ausfertigung ist jeder Reklamations-Fragebogen dem zuständigen Amtsvorsteher zur Orüfung und BZegutachtung
vorzulegen.
Auch die schiffahrklreiben Milikärpflichktigen der land- und seemännischen Bevölkerung haben
ihre Reklamalionen schon jetzt, entweder selbst oder durch ihrs Angehörigen beim Musterungsgeschäfe
anzubringen, da Reklamationen in den Schiffermusterungsterminen weder angebracht noch erörtert werden dürfen.
Soweit irgend möglich sind mir die Reklamationsfragebogen seitens der Herren
Ortsvorsteher bei den Stammrollen-Revisionsterminen zur Vorprüfung vorzulegen.
Die Ortsvorsteher weise ich besonders darauf hin, daß sie selbst von Amtswegen darauf zu halten haben, daß
Die Gesuche um Ausfertigung eines Reklamations-Kragebogens jetzt bei ihnen werden, da sie sich sonst nicht nur
straffällig, sondern auch den Gemeinden gegenüber verantwortlich machen, wenn Reklamationen zurückgewiesen werden
müssen und die Angehörigen der betreffenden Militärpflichtigen dem Armenverbande zur TLast fallen.
Mach den gesetzlichen Bestimmungen können Reklamationen nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie vor dem
Musterungsgeschäft oder bei Gelegenheit desselben angebracht werden. Spätere Reklamationen dürfen nur insofern berücksichtigt
werden, als die Deranlassung dazu erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.
Schlawe, den 12. Januar lol. Der Landrat. J. 21: von Baumbach, Regierungsaseessor.
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Nr. 40) Der Regierungspräsident in Magdeburg hat dem Schuhwarenhändler Daul Koch, geboren am 12. September
1882 in Aschersleben, wohnhaft daselbst, den von ihm am 21. Angust 191 für MHrafträder (Klasse 9), erteilten am 10.
Februar 1912 auf Uraftwagen der MHlasse 3 b ausgedehnten Führerschein Mr. 1415 am 15. September d. Is. vorläufig
auf die Dauer von 2 Jahren entzogen. Der Führerschein ist, da Koch angibt, ihn verloren zu haben, für ungültig erklärt
worden, er ist im Srmittelungsfalle einzuziehen.
Den Derren Amts-Guts= und Gemeindevorstehern sowie den Herren Gendarmerie-Wachtmeistern teile ich Dorstehendes
zur Beachtung mit.
Schlawe, den 8. Januar 1914. Der Landrat. J. 2.: von Baumbach, Regierungsassessor.