Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1882. (16)

-25- 
  
  
  
  
Betrag 
für das 
 Ausgabe. Etatsjahr  
                    1882/83  
                      Mark 
XI. Eisenbahnverwaltung. 
10. Ordentlicher Etat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -. . . . .     — 
11. Außerordentlicher Etat. 
1/2. Auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. 
S.143)  ........................................................  2 400 000 
3. Auf Grund des Gesetzes vom 9. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 195)  .................................................... 1 000 000 
4. Zur Herstellung eines Verwaltungsgebäudes für die General- 
direktion der Eisenbahnen in Straßburg und eines Dienst- 
gebäudes für die Betriebs- und Güter-Inspektion daselbst....... 1 000 000 
= 4 400 000 
Summe .XII.. 4 400 000 
XII. Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich. 
A. Ausgaben für Rechnung des vormaligen Norddeutschen Bundes. 
12. Kriegsausgaben bei der Landarmee, auf Grund der Gesetze vom 
2. Juli 1873 Artikel 2 (Reichs-Gesetzbl. S. 185) und vom 
17. Februar 1876 §. 3 (Reichs-Gesetzbl. S. 21), und zwar: 
zu den Kosten für die Abwickelung des Liquidations= und 
Rechnungswesens aus der Kriegszeit, sowie zur Deckung 
verspätet zur Verrechnung kommender Ausgaben aus der 
Kriegszeit, welche sich der Veranschlagung entziehen ............. 
(Bedarf vom 1. April 1881 ab 393 330, 22 M.) 
Summe A. Ausgaben für Rechnung des vormaligen 
Norddeutschen Bundes für sich. 
B. Ausgaben für Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschaft. 
13. zum Ersatz von Kriegsschäden (sowie der Kriegsleistungen in 
Elsaß-Lothringen), auf Grund des Gesetzes vom 14. Juni 
1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 247 ..................   18 283 
  
  
(Bedarf vom 1. April 1881 ab 30 283/,23 M.) 
Summe B. Ausgaben für Rechnung der ganzen 
Kriegsgemeinschaft für sich. 
  
 
	        
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