Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1905. (54)

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geprcßte,  nicht  gelatinierte),  insbesondere  Schießbaumwolle  und  Kollodiumwolle,
  sowie  Gemische  von  Nitrozellulose  mit  neutral  reagierenden
Salpeterarten;

Feuerwerkskörper,  sofern  sie  nicht  pikrinsaure  Salze
enthalten,  geladene  Geschosse.  Geschützpatronen,  Kartuschen,
  Petarden,  sprengkräftige  Zündungen,  welche  zum  Entzünden
  von  Ladungen  dienen  (3.  B.  Sprengkapseln),  Zündplätchen
(amorces);

5.  alle  eweilig  zur  Versendung  auf  den  Eisenbahnen  zugelassenen  Sprengsto



Zu  Verwishorsen  kann  die  Versendung  neuer,  hier  nicht  aufgeführter
Sprengstoffe  auf  bestimmten  Wegen,  sowie  die  Aufbewahrung  und  Verausgabung
derselben  vom  Landratsamt  gestattet  werden.

3.
Vom  Verkehr  im  Sinne  des  §  1  Zisfer  1  bis  3  sind  ausgeschlossen  die
nicht  nach  §  2  zugelassenen  Sprengstoffe,  jmbesoneren
1.  Nitroglyzerin  als  solches  und  in  Lösung
.  Knallgold,  trocken  in  fester  oder  Sutfe  Kuallquecksilber,  Knallsilber
  und  die  damit  dargestellten  Präparat
.  Nitrozuckerarten,  Nitrostärkearten  und  die  bonn  hergestellten  Gemische;
4.  Gemische,  welche  Nitroglyzerin  abtropfen  lassen;
5.  Sprengstofsc,  welche  entweder:
a)  bei  einer  Temperatur  bis  zu  +  40  Grad  Celsius  zur  Selbstzersetzung
  neigen,  oder
b)  welche  enthalten:
an)  chlorsaure  Salze  .  Asnahue  der  Sprengkapseln  und
Zündplättchen  (§  2  Nr.  4)1,
bb)  pikrinsaure  Salze,  oder
cc)  Phosphor  (mit  Ausnahme  der  Zündplättchen  (6  2  Nr.  4)r,
de

oder
dd)  Schwefelkupfer;

Sprengstoffe  in  Patronenhüllen,  sofern  diese  äußerlich  mit  Nitrolglyzerin
  (Zisfer  1)  oder  mit  anderer  ““s  benetzt,  oder  äußerlich
  mit  sesten  Sprengstoffen  behaftet  sind

Sprengpräparate,  bei  welchen  die  ginselit  au  und  für  sich  nicht  sprengkräftigen
  Bestandteile  in  einem  geschlossenen  Behälter  durch  leicht  brechbare
  Scheidewände  oder  Hahnvorrichtungen  solange  getreunt  gehalten
werden,  bis  die  Eplosion  durch  Zertrümmerung,  Yelschebng  der

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