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Reichs-Gesetzblatt
Nr. 27.
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Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten von Venezuela wegen
gegenseitigen Markenschutzes. S. 339.
(Nr. 1522.) Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Vereinigten Staaten von
Venezuela wegen gegenseitigen Markenschutzes. Vom 8. Dezember 1883.
Zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Venezuela ist
durch Auswechselung von Erklärungen der beiderseitigen Regierungen eine Ueber-
einkunft dahin getroffen worden,
daß bezüglich der Fabrik= und Handelsmarken die Angehörigen des
Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Venezuela und die
Venezolanischen Bürger in Deutschland denselben Schutz wie die eigenen
Angehörigen genießen sollen, daß ferner die Angehörigen des einen
Landes, um in dem anderen ihren Fabrik= und Handelsmarken den
Schutz zu sichern, die in diesem Lande durch die Gesetzgebung vor-
geschriebenen Förmlichkeiten zu erfüllen haben. Die Uebereinkunft soll
vom Tage ihrer Bekanntmachung an in Anwendung treten.
Dies wird mit Bezug auf §. 20 des Gesetzes über Markenschutz vom
30. November 1874 hierdurch veröffentlicht.
Berlin, den 8. Dezember 1883.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Cd
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1883. 56
Ausgegeben zu Berlin den 12. Dezember 1883.