Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zehnter Jahrgang. 1849. (10)

244  18409.

UIm  Geses,
den  Erlaß  des  Mahl=  und  Kopfacrises  in  der  Fürstlichen  Oberberrschaft  und
des  4ten  Theils  der  terminlichen  Contribmionen  oder  Löhnungen  in
der  Fürstlichen  Unterherrschaft  auf  das  Jahr  1850  betreffend,
vom  27.  Derember  1849.

Wir  Friedrich  Güneher,  Fürst  zu  Schwarzburg  u.
urkunden  hiermit,  daß  Wir  Uns  gucddigst  entschlossen  haben,  den  für  die  Jahre
1842  bis  1849  stattgefundenen  Erlaß  des  Mahl=  und  Kopfaccises  in  der  Oberherrschaft
  und  des  4ten  Theils  der  terminlichen  Contributionen  oder  Löhnungen
in  der  Unterherrschafe  Unseres  Fürstenthums  auch  für  das  nächste  Jahr  1850
zu  bewilligen.  ç.

Urkundlich  unter  Unserem  Fürstlichen  Insiegel  und  Unserer  eigenhändigen
Unterschrift.
So  geschehen
Rudolstadt,  den  27.  December  1840.

(L.  S.)  Friebrich  Gänther,
F.  z.  S.

C.  Schwart.  Scheidt.