Betrag
Nr.
fende Steuergebiete. Maßstab. der der Bemerkungen .
Uebergangs- Ausfuhr-
Lau abgabe vergütung
Mark. Pf. Mark. Pf.
4. Württemberg .... .. . ... . ....... 1 Hfktoliter
zu 50 Pro-
zent Alkohol
nach Tralles
bei 12,44 Grad
Réaumur. 2 75
5. Baden:
Branntwein, bei welchem die Die Ausfuhrvergütung wird nur für Mengen
Berechnung der Uebergangs. von mindestens 50 Liter gewährt.
abgabe beziehungsweise Aus- Für Branntwein, dessen Arkoholgehalt
fuhrvergütung nach dem Al- weniger als 35 Prozent nach Tralles bei 12 1/2 Grad Réaumur) beträgt wird eine
koholgehalte erfolgt 1 Liter Alkohol Ausfuhrvergütung nicht geleistet.
oder je 100
Literprozent. 18,5 12
Branntwein, bei welchem die
Berechnung der Uebergangs.
abgabe beziehungsweise Aus-
fuhrvergütung unabhängig
vom Alkoholgehalte erfolgt
(Liqueure 2c 1 Liter 16 8 Die Ausfuhrvergütung wird nur für Mengen
von mindbestens 50 Viter gewährt.
III. Von geschrotetem Malz.
1.Bayern, das Großherzoglich sächsische
Vordergericht Ostheim und das
Herzoglich sachsen-coburg= gothaische
.. zur Bierbereitug 1 Hektoliter 6 Ein Malzquantum, welches weniger als 4 Liter
Amt Königsberg zur Essigbereitung - 4 beträgt, bleibt außer Ansatz
2. Württemberg .......... .. ... ... 50 Kilogramm
a) geschrotetes
Malz .....
b) gequetschtes
Grünmallz 2 80
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.