Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

  
Gegenstand. Maaßstab. 
  
Zollbetrag. 
  
Neu- 
Drachmen. Lepta. 
  
30. 
31. 
  
a) Posamentierwaaren, Bänder und Tressen von Baumwolle 
oder von Wolle und Baumwolle (sofern letzteren Falles 
die Wolle den Werth der Waare nicht um mehr als 
......................... Oka 3 — 
b) Desgleichen von Wolle oder von Wolle und Baumwolle 
(sofern letzteren Falles die Wolle den Werth der Waare 
30 Prozent erhöht) 
um mehr als 30 Prozent erhöht) Oka 6 — 
c) Posamentierwaaren aus Seide und anderen Spinnmate- 
rialien gemischt ... Oka- 8 — 
Weingeist und Spirituosen im Allgemeinen: 
a) von über 70 Grad des 100theiligen Aräometers 1 — 
b) von 70 und weniger Grad des 100theiligen Aräo— 
......................... Oka — 70 
e) Alkohol, welcher unter Beachtung der bestehenden 
Gesetze und Vorschriften zur Weinbereitung verwendet 
wird, ist vom Eingangszoll und allen sonstigen Ab- 
meters 
gaben befreit. 
  
  
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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