Betrag
für das
Einnahme. Etatsjahr
1885/86.
Mark.
(2.) Uebertrag 6 526 000
C. für Lotterieloose:
a) von Staatslotterien 5 380 000
b) von Privatlotterien,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten. 524 000
zusammen (Titel 3) 12 430 000
4. Statistische Gebühr.
Brutto-Einnahme 570 000 M.
Davon ab: Zurückzahlungen 3 000 "
bleiben 567 000
Davon ab:
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten,
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare
in Rückeinnahme kommt . .. . . . . . . . . .. 17 400 M.
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen
des Reichs, Bayerns und Württembergs
für den Verkauf der Stempelmaterialien
(2 ½ Prozent der Brutto-Einnahme). . . .. 14 250 "
e) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden
Verwaltungskosen 10 850 "
zusammen 42 500
bleiben 524 500
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich
der Herauszahlungen an Oesterreich (für Jungholz) . .. 20 500
zusammen (Titel 4) 545 000
Summe Il. 20 406 500
Reichs-Gesetzbl. 1885. 15