Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
 für das 
 Einnahme. Etatsjahr 
 1885/86. 
Mark. 
(2.) Uebertrag 6 526 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotterien 5 380 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten. 524 000 
zusammen (Titel 3) 12 430 000 
4. Statistische Gebühr. 
Brutto-Einnahme 570 000 M. 
Davon ab: Zurückzahlungen 3 000 " 
bleiben 567 000 
Davon ab: 
a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme kommt . .. . . . . . . . . .. 17 400 M. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2 ½  Prozent der Brutto-Einnahme). . . .. 14 250 " 
e) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosen 10 850 " 
zusammen 42 500 
bleiben 524 500 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Oesterreich (für Jungholz) . .. 20 500 
zusammen (Titel 4) 545 000 
Summe Il. 20 406 500 
Reichs-Gesetzbl. 1885. 15
	        
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