Nummer.
— 142 —
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zollsatz
Mark.
4.
1. Kaffee, roher und Kaffeesurrogate (mit Aus-
nahme von Cichorie) .. . . .. .. ... .. .. . ...
2. Kaffee, gebrannter . . .. .. .. . .. . . . . . . . . ..
3. Kakao in Bohnen:
β) gebrannter ... ...... . . . . . .. . . . . ...
Kakaoschalen ... . .. .. ..... .. .. . ... ....
n) Kaviar und Kaviarsurrogate ... .... . .... . ...
o) Käse aller Art. .... .... . ... ..... .. . . . . ...
P) 1.
Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art;
mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich
alle in Flaschen, Büchsen und dergleichen ein-
gemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene
Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Verzeh-
rungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, See-
thiere und dergleichen)j zubereiteter Senf; Oli-
ven, Kapern, Pasteten, Saucen und andere
ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusses
Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen,
Pilze, Gemüse, getrocknet, gebacken, gepulvert,
blos eingekocht oder gesalzen, alle diese Er-
zeugnisse, soweit sie nicht unter anderen
Nummern des Tarifs begriffen sind; Säfte
von Obst, Beeren und Rüben, zum Genuß
ohne Zucker eingekocht; frische und getrocknete
Schalen von Südfrüchten; unreife Pomeranzen,
auch in Salzwasser eingelegt; trockene Nüsse,
Kastanien, Johannisbrot, Pinienkerne; ge-
brannte oder gemahlene Cichorien
Kakaomasse, gemahlener Kakao, Chokolade
und Chokoladesurrogate ...
100 Kilogramm
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
desgl.
40
50
35
45
12
150
20
60
80