Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1885. (19)

  
— 154 — 
  
  
Maaßstab 
Benennung der Gegenstände. der Zollsatz 
Nummer 
Verzollung. 
 Mark. 
40   Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: 
a) grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch 100 Kilogramm 12 
b) anderes, auch Ledertuch; Buchbinderleinen (Buch- 
binderzeugstoffe) . . . . . . . ...... .. .. . .. .. ... desgl. 30 
e) Wachsmusselin, Wachstafft ............. . ... desgl. 50 
41   Wolle, einschließlich der anderweit nicht ge- 
nannten Thierhaare, sowie Waaren daraus: 
a) Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner 
Haare: roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in 
Lockenform gelegt ... . frei 
b) gekämmte Wolle ........ ..... .. .... .. . . .. 100 Kilogramm 2 
c) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, aus- 
schließlich der Baumwolle, gemischt: 
1. aus Rindviehhaaren, ein- und zweifach aller 
Art; Watten .. . . ... desgl. 3 
2. hartes Kammgarn aus Glanzwolle über 20 Centi- 
meter Länge, nicht gemischt mit anderen Spinn- 
materialien; Genappes-, Mohair-, Alpakkagarn: 
α) einfach, ungefärbt oder gefärbt; dublirt un- 
gefärbt. desgl. 3 
β) dublirt gefärbt; drei- oder mehrfach ge- 
zwirnt, ungefärbt oder gefärbt desgl. 24 
3. anderes Garn: 
α) roh, einfach ... desgl. 8 
β) roh, dublirt. ...... . ... .. . ..... . ... desgl. 10 
γ) gebleicht oder gefärbt, einfach ......... desgl. 12 
δ) gebleicht oder gefärbt, dublirt; drei- oder 
mehrfach gezwirnt, roh, gebleicht oder ge- 
färbt............................ desgl. 24 
  
 
	        
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