Full text : Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Eingreifen  in  das  Vermögen  einzelner  ein  Ende  gemacht  sein  sollte.
In  dem  fürstlichen  Reverse  vom  genannten  Jahre  1438  wird  den
Insassen  sämtlicher  Lande  der  beiden  Fürsten,  Friedrichs  des  Sanftmütigen
  und  seines  Bruders  Wilhelm,  das  Recht  zugestanden,  sich
ihrer  Sicherheit  wegen,  d.  h.  zur  Sicherung  ihres  Eigentums,  zu  vereinigen,
  falls  der  Fürst  außer  der  nunmehr  auf  zwei  Jahre  verwilligten
  Steuer,  der  sogenannten  Ziese,  eine  ungewöhnliche  Steuer
oder  sonst  etwas  Neues,  was  vor  alters  noch  nicht  dagewesen  sei,
verlangen  sollte.

Die  Landtage.

Dieser  erste  Landtag  von  1438  war  zunächst  nur  für  den  vorliegenden
  Fall  berufen  worden,  aber  der  Gedanke  einer  Wiederholung  lag
in  der  Natur  der  Sache  und  wurde  auch  mittelbar  durch  den  soeben
erwähnten  Revers  ausgesprochen.  Somit  treten  uns  die  neuen  Stände
schon  recht  bald  wieder  entgegen.  Am  29.  November  1445  waren  sie
in  Leipzig  versammelt  und  gaben,  wie  früher  schon  erzählt  wurde,  in
dem  zum  Bruderkriege  sich  steigernden  Zwiste  zwischen  Friedrich  und
Wilhelm  die  Erklärung  ab,  daß  niemand  mehr  geeignet  sei,  die
Frrungen  zwischen  den  Herren  zu  entscheiden,  als  sie,  die  Landstände.
Als  dann  im  folgenden  Jahre  Kurfürst  Friedrich,  durch  Schuldennot  gezwungen,
  die  Stände  seiner  Lande  berief  und  sie  um  neue  Bewilligungen
anging,  entsprachen  sie  zwar  seinem  Verlangen,  wünschten  aber  zu
wissen,  „wie  und  in  welchem  Maße  der  Kurfürst  in  solche  Schulden
und  Unrat  gekommen  sei“;  gleichzeitig  verlangte  die  Landschaft  die
Entfernung  der  thüringischen  Räte  aus  der  Umgebung  des  Fürsten.
So  mußte  es  der  Fürst  selbst  für  zweckmäßiger  halten,  seine  Stände
zu  besragen,  ehe  er  neue  Schulden  machte,  was  diese  ihrerseits  auf
den  Landtagen  von  Grimma  1451  und  Leipzig  1454  zur  Bedingung
ihrer  Bewilligungen  machten.  Hierbei  vor  allem  war  Gelegenheit
gegeben,  über  den  Rahmen  der  finanziellen  Erörterung  hinaus  auch
die  Lage  des  Staates,  die  Politik  des  Fürsten  einer  Besprechung
zu  unterziehen.  So  machte  Friedrich  im  Jahre  1458  das  Zugeständnis,
  daß  die  Vertreter  seiner  Lande  über  Krieg  und  Frieden
um  Rat  gefragt  und  ihre  Entscheidung  für  den  Fürsten  und  seine
Erben  bindend  sein  sollten.  Gleiche  Versicherung  gaben  ihren  Ständen