Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

403

4.  Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Postportotare  bei  Versen-2



30.

dung  von  Druckschriften  unter  Kreuzband.  58.
Finanz-Ministerium.  Verfügung,  betreffend  Nachträge  zu  den  Bollziehungs-Vorschriften
  über  das  Jagdgesetz.  59.

.  Königl.  Berordnung,  betreffend  die  Uebernahme  der  Kosten  des  Geheimen-Kabinets  auf

die  Civilliste.  57.

Ministerium  des  Innern.  Instruction  für  den  Landes-Obersten  der  Bürgerwehr.  61.
Justiz-Ministerium.  Verfügung,  betreffend  die  bei  den  höheren  Gerichtöstellen  hinterlegten
  Beibringens-Inventare,  Eheverträge  und  Verlassenschafts-Theilungen.  70.
Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.  Hauptinstruction  zu  Vollziehung  der
Gesetze  vom  47.  Juni  1849,  betreffend  die  Ablösung  des  Zehenten,  und  vom  27.  Juli  1849,
betreffend  nachträgliche  Bestimmungen  zu  dem  Zehent-Ablösungsgesetze.  75.

Gesetz,  betreffend  die  Forterhebung  der  Steuern  bis  zum  letzten  April  1850.  69.

.  Finanz-Ministerium.  Verfügung,  betreffend  Abänderungen  in  den  Instructions-Bestimmungen

  zum  Wirthschafts=  Abgabengesetz,  bezüglich  der  Gebühren  für  Ladscheine,  Abstichsgettel
und  Malhsteuerzettel.  71.

April.

Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  rechtlichen
Persönlichkeit  an  die  Piuspflege  in  Baindt,  O.  A.  Ravensburg.  188.

5.  Finanz-Ministerium.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Stempelung  der  einer  Spertel

unterliegenden  Drucksachen.  185.

Ministerium  des  Innern.  Bekanntmachung,  betreffend  eine  neue  Redaction  der  Grundbestimmungen
  der  Württembergischen  Sparkasse.  175.

Ebend.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Verleihung  der  rechtlichen  Persönlichkeit  an  den  Verein
  zu  Unterstützung  der  Wittwen  und  Waisen  des  Württembergischen  Armeecorps.  184.

.  Ebend.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Berichtigung  eines  Redactions-Versehens  in  Art.  20

des  Gesetzes  vom  18.  Juni  v.  J.,  betreffend  die  Ausdehnung  des  Amts=  und  Gemeindeverbands
über  alle  Theile  des  Staatsgebiets.  184.

5.  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Ueberweisung  der  Leitung  des  Eisenbahnwesens

an  das  Ministerium  des  Innern.  187.
Ministerium  des  Innern.  Verfügung,  betreffend  die  Einführung  von  Dienstbüchern  bei
dem  Gesinde.  488.  «