232 1422 Okt. 3 — 14923.
fordern und darüber zu quittieren, befiehlt den Juden in Heilbronn,
die schuldigen Reichsabgaben und den vom Pfulzgrafen zu machenden
Anschlag für den Krieg gegen Böhmen an denselben zu zahlen,
und weist die Stadt Heilbronn an, die Juden zum Gehorsam anzuhalten
und dem Pfalzgrafen in der Ausführung dieses Mandats beizustehen.
— Reyensburg (sampstag nach Remigii) [1422] Okt. 3.
Druck: Beichstagsakten 8, 244 aus Reichsregistraturbuch G: „Die ganze
Urkunde ist durchstrichen mit der gleichseitigen Bemerkung restituta et annulata,
also später für ungültig erklärt.“ — Reg. Altmann n. 5315.
486. Konrad von Weinsberg, Reichserbkämmerer, quittiert den
Juden zu Heilbronn über 400 rheinische Gulden, die er im Auftrag
König Sigmunds zu seiner Zehrung zu Nürnberg, wo er durch der
ganczen cristenheit willen Zange geweilt, von ihnen gefordert und
sichert ihnen mit königlicher Vollmacht dieselben Gnaden und Freiheiten
zu, welche die Juden zu Nürnberg vom König verbrieft bekommen
haben. — Guttenberg 1422 (dunrstag vor Gallen tag) Okt. 15.
Albrecht, Weinsberger UB. (Handschrift k. öff. Bibliothek) 2,388 nach
einer gleichzeitigen Abschrift in Öhringen.
487.. Simon von Leonrodt, Komtur, und die Brüder des Deutschen
10
15
Hauses zu Heilbronn geben ihren Hof zu Auenstein (Ostheim) ale 20
Erblehen an Rufenstein und seine Frau Margarete um je 8 Malter
Korn, Dinkel und Haber und ein Fasnachthuhn Zins mit der Auflage
eines Handlohns bei jedem Besitzwechsel. — Schluss weggelassen.
Die Überschrift hat das Datum 1423.
Lehen- und Bestandbriefe der Kommende Heilbronn $. 113.
488. Simon von Leonrodt, Komtur, und die Brüder des Deutschen
Hauses zu Heilbronn geben ihren Hof zu [Neckar-]Gartach‘) an
Peter Kuder und seine Frau Margarete als Erblehen um je 12 Malter
Korn, Dinkel und Haber, 2 Simri Erbsen, ein Pfund Heller und
ein Fasnachthuhn Zins. — Schluss weggelassen. Nach der Überschrift 30
von 1423.
Lehen- und Bestandbriefe der Kommende Heilbronn 8. 115.
1) Siehe alte OA.Beschr. Heilbronn 323.
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