Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

232  1422  Okt.  3  —  14923.

fordern  und  darüber  zu  quittieren,  befiehlt  den  Juden  in  Heilbronn,
die  schuldigen  Reichsabgaben  und  den  vom  Pfulzgrafen  zu  machenden
  Anschlag  für  den  Krieg  gegen  Böhmen  an  denselben  zu  zahlen,
und  weist  die  Stadt  Heilbronn  an,  die  Juden  zum  Gehorsam  anzuhalten
  und  dem  Pfalzgrafen  in  der  Ausführung  dieses  Mandats  beizustehen.
  —  Reyensburg  (sampstag  nach  Remigii)  [1422]  Okt.  3.

Druck:  Beichstagsakten  8,  244  aus  Reichsregistraturbuch  G:  „Die  ganze
Urkunde  ist  durchstrichen  mit  der  gleichseitigen  Bemerkung  restituta  et  annulata,
  also  später  für  ungültig  erklärt.“  —  Reg.  Altmann  n.  5315.

486.  Konrad  von  Weinsberg,  Reichserbkämmerer,  quittiert  den
Juden  zu  Heilbronn  über  400  rheinische  Gulden,  die  er  im  Auftrag
König  Sigmunds  zu  seiner  Zehrung  zu  Nürnberg,  wo  er  durch  der
ganczen  cristenheit  willen  Zange  geweilt,  von  ihnen  gefordert  und
sichert  ihnen  mit  königlicher  Vollmacht  dieselben  Gnaden  und  Freiheiten
  zu,  welche  die  Juden  zu  Nürnberg  vom  König  verbrieft  bekommen
  haben.  —  Guttenberg  1422  (dunrstag  vor  Gallen  tag)  Okt.  15.

Albrecht,  Weinsberger  UB.  (Handschrift  k.  öff.  Bibliothek)  2,388  nach
einer  gleichzeitigen  Abschrift  in  Öhringen.

487..  Simon  von  Leonrodt,  Komtur,  und  die  Brüder  des  Deutschen

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Hauses  zu  Heilbronn  geben  ihren  Hof  zu  Auenstein  (Ostheim)  ale  20

Erblehen  an  Rufenstein  und  seine  Frau  Margarete  um  je  8  Malter
Korn,  Dinkel  und  Haber  und  ein  Fasnachthuhn  Zins  mit  der  Auflage
  eines  Handlohns  bei  jedem  Besitzwechsel.  —  Schluss  weggelassen.
Die  Überschrift  hat  das  Datum  1423.

Lehen-  und  Bestandbriefe  der  Kommende  Heilbronn  $.  113.

488.  Simon  von  Leonrodt,  Komtur,  und  die  Brüder  des  Deutschen

Hauses  zu  Heilbronn  geben  ihren  Hof  zu  [Neckar-]Gartach‘)  an

Peter  Kuder  und  seine  Frau  Margarete  als  Erblehen  um  je  12  Malter
Korn,  Dinkel  und  Haber,  2  Simri  Erbsen,  ein  Pfund  Heller  und

ein  Fasnachthuhn  Zins.  —  Schluss  weggelassen.  Nach  der  Überschrift  30

von  1423.
Lehen-  und  Bestandbriefe  der  Kommende  Heilbronn  8.  115.

1)  Siehe  alte  OA.Beschr.  Heilbronn  323.

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