Inhaltsverzeichnis : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Dauer  von  zehn  Jahren  gnädigst  verliehen  haben;  so  wird  solches  unter  Hinweisung
auf  den  siebenten  Abschnitt  der  allgemeinen  Gewerbe-Ordnung  hiemit  zur  bffentlichen
Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  51.  December  1854.  Schlaper.

Dienst-Erkedigungen.

1)  Die  neu  errichtete  batholische  Pfarrei  in  Hinznang,  Oberamts  und  Dekanats
  Wangen,  wird  beseht  werden.  Dieselbe  begreife  im  Pfarrort  und  einigen  Filial=Weilern
  338  Pfarrgenossen,  und  hat  von  eigenen  Gütern,  Zehnten,  Capitalzinsen
und  Gebühren  350  fl.  beständiges  Einkommen.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier
Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

2)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrei  Emeringen,  Oberamts  Mänsingen
  und  Dekanats  Zwiefalten,  begreift  im  Pfarrort  241  Pfarrgenossen,  und  hat  von
eigenen  Gütern,  Zehnten,  Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  Gebühren
ein  beständiges  Einkommen  von  672  fl.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen  vier  Wochen
vorschriftmäßig  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  katholische  Pfarrei  Huldstetten,  Oberamts
Münsingen  und  Dekanats  Zwiefalten,  welche  im  Pfarrdorf  155  und  in  einem  nur
eine  Viertelstunde  entfernten  Filialweiler  125,  zusammen  258  Pfarrgenossen  hat,  und
von  eigenen  Gütern,  Grundgesällen,  Capitalzinsen  und  Besoldungen  ein  beständiges
Einkommen  von  607  fl.  gewährt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  K.  katholischen
  Kirchenrath  vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  wieder  zu  besehende  katholische  Pfarrstlelle  in  Ayannhausen,  Oberamts
und  Dekanats  Ellwangen,  begreift  im  Pfarrdorf  656,  sodann  in  10  Filialweilern  992,
zusammen  1658  Pfarrgenossen  und  gewährt  nach  Abzug  der  Kosten  für  einen  ständigen
  Vikar  ein  beständiges  Einkommen  von  754  fl.  an  Güter-Ertrag,  Zehnten,  Grundgefällen,
  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  Gebühren.  Die  Bewerber  haben  sich  binnen
vier  Wochen  vorschriftmäßig  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrath  zu  melden.