Full text : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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langen,  so  ist  von  jeder  Kammer  ein  besonderes  Votum  abzugeben
und  die  Entscheidung  dem  Könige  zu  überlassen.

8.  89.

Beschlüsse  der  Kammer  in  Bezug  auf  Gesetze,  welche  die  Verfassungs-Urkunde
  ergänzen,  erläutern  oder  abändern,  erfordern  die
Zustimmung  einer  Mehrheit  von  zwei  Drittheilen  der  vollzählig  versammelten
  Mitglieder  der  Kammer.

8.  90.
Andere  Beschlüsse  werden  durch  absolute  Stimmenmehrheit  bei
vollzähliger  Versammlung  gültigerweise  gefaßt.  —  Bei  Stimmengleichheit
  entscheidet  die  Stimme  des  Präsidenten.

8.  91.

Als  vollzählig  ist  die  Versammlung  der  Kammern,  Behufs  der
Abstimmungen  zu  erachten,  bei  der  Anwesenheit  von  zwei  Drittheilen
der  Mitglieder  jeder  Kammer.  —  Berathungen  der  Kammern  können
bei  der  Anwesenheit  von  wenigstens  der  Hälfte  der  Mitglieder  Statt
finden.

8.  92.

Die  Wahlen  der  zur  Präsidentenstelle  Vorzuschlagenden,  zu  Mitgliedern
  des  Ausschusses  und  der  Commissionen,  die  Ernennungen  der
Protocollführer  und  des  Syndicus  geschehen  durch  relative  Stimmenmehrheit
  bei  geheimer  Stimmgebung.

8.  93.

Die  Kammern  stehen  nur  mit  dem  Königlichen  Ministerio  in
unmittelbarer  Geschäftsberührung.  Sie  können  keine  Versügungen
treffen  ohne  Königliche  Genehmigung  keine  Bekanntmachung  irgend
einer  Art  erlassen,  und  Deputationen  an  den  König  nur  nach  Dessen
eingeholter  Erlaubnis  abordnen.

8.  94.

Die  Mitglieder  des  Ministeriums  und  Königlichen  Commissarien
haben  den  Zutritt  zu  den  Sitzungen  der  Stände  und  müßen  auf  ihr
Verlangen  bei  allen  Discussionen  gehört  werden,  treten  aber,  wenn
sie  nicht  selbst  Mitglieder  der  Kammern  sind,  bei  der  Abstimmung  ab;
es  darf  jedoch  nach  ihrem  Abtritt  die  Discussion  nicht  von  neuem
aufgenommen  werden.

§.  95.

Die  Sitzungen  der  Kammern  sind  zwar  nicht  öffentlich,  es  werden

  aber  die  Resultate  derselben  bekannt  gemacht.