133 Mitderes und niederes gewerbliches und kaufmännisches Unterrichtswesen.
im täglichen Leben auftretenden Bedürfnisse, oder auf die für ein
Gewerbe besonders wichtigen und nützlichen Kenntnisse und Fertigkeiten,
scheiden sich die Fortbildungsschulen in allgemeine und gewerbliche.
Beide Arten stehen unter einander in inniger Wochselbezichung;
trotzdem werden hier nur die gewerblichen Fortbildungsschulen
zur Darstellung gelangen, da die allgemeine Fortbildungsschule
an anderer Stelle berücksichtigt wird.
I. Auf Grund des Gesetzes vom 26. 4. 1873 besteht im Königreich
Sachsen der FYortbildungsschulzwang für Knaben während
3 Jahren, für Mädchen da, wo für sie eine Fortbildungsschule besteht,
während 2 Jahren. Der Besuch der meisten gewerblichen Fach- und
Fortbildungsschulen befreit von der Verpflichtung zum Besuch der
allgemeinen Fortbildungsschule. Das hat einen doppelten Vorteil für
die gewerblichen Fortbildungsschulen: Einmal ist ihr Besuch ein regelmäßigerer
als ohne Zwang; und ferner werden alle strebsameren
Schüler um der besonderen Fachausbildung willen, welche die gewerbliche
Fortbildungsschule gewährt, sich dieser zuwenden, während
die trägeren Elemente in der allgemeinen Fortbildungsschule bleiben.
Die sächsische Statistik des Uhnterrichtswesens unterscheidet
mehrere Gruppen gewerblicher Fortbildungsschulen, welche ım einzelnen
außerordentlich verschiedene Anstalten enthalten. Neben
kleinen Fach- und Zeichenschulen mit einem Lehrer und wenig mehr
als 20 Schülern finden sich große Schulkomplexe mit mehr als 60
Lehrern und 1000 und mehr Schülern. Dementsprechend ist die Zahl
der Unterrichtsfächer und der erteilten Stunden sehr verschieden.
1. Die Abendschulen der Textilindustrie sind schon an
anderer Stelle (oben Seite 127) behandelt worden. Dort wurde ihre
Zahl auf21 mit 132 Lehrern und 1667 Schülern im Jahre 1902 angegeben,
wobei jedoch die an den Tagesschulen stattfindenden Abendkurse
nicht mit berücksichtigt sind.
2. Ebenso finden sich an den anderen gewerblichen Fachschulen,
Handwerkerschulen, Kunstgewerbeschulen usw. zahlreiche
Abendkurse, deren Schülerzahl gleichfalls schon an anderer Stelle,
soweit möglich, angegeben wurde.
3. Gewerbliche Fachschulen mit Abendunterricht, welche
von Innungen, Vereinen, Gemeinden und zum Teil auch vom Staat
unterhalten werden, wurden 1899 gezählt 50, 1902 59; dazu kommen
15 und 19 von privaten Unternehmern errichtete Fachschulen, insbesondere
für das Schneiderhandwerk. Auf die einzelnen Gewerbe
verteilen sich diese Fachschulen folgendermaßen: