Metadata : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 3. Teil. (6)

133   Mitderes  und  niederes  gewerbliches  und  kaufmännisches  Unterrichtswesen.

im  täglichen  Leben  auftretenden  Bedürfnisse,  oder  auf  die  für  ein
Gewerbe  besonders  wichtigen  und  nützlichen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten,
  scheiden  sich  die  Fortbildungsschulen  in  allgemeine  und  gewerbliche.
  Beide  Arten  stehen  unter  einander  in  inniger  Wochselbezichung;
  trotzdem  werden  hier  nur  die  gewerblichen  Fortbildungsschulen
  zur  Darstellung  gelangen,  da  die  allgemeine  Fortbildungsschule
an  anderer  Stelle  berücksichtigt  wird.

I.  Auf  Grund  des  Gesetzes  vom  26.  4.  1873  besteht  im  Königreich
  Sachsen  der  FYortbildungsschulzwang  für  Knaben  während
3  Jahren,  für  Mädchen  da,  wo  für  sie  eine  Fortbildungsschule  besteht,
während  2  Jahren.  Der  Besuch  der  meisten  gewerblichen  Fach-  und
Fortbildungsschulen  befreit  von  der  Verpflichtung  zum  Besuch  der
allgemeinen  Fortbildungsschule.  Das  hat  einen  doppelten  Vorteil  für
die  gewerblichen  Fortbildungsschulen:  Einmal  ist  ihr  Besuch  ein  regelmäßigerer
  als  ohne  Zwang;  und  ferner  werden  alle  strebsameren
Schüler  um  der  besonderen  Fachausbildung  willen,  welche  die  gewerbliche
  Fortbildungsschule  gewährt,  sich  dieser  zuwenden,  während
die  trägeren  Elemente  in  der  allgemeinen  Fortbildungsschule  bleiben.

Die  sächsische  Statistik  des  Uhnterrichtswesens  unterscheidet
mehrere  Gruppen  gewerblicher  Fortbildungsschulen,  welche  ım  einzelnen
  außerordentlich  verschiedene  Anstalten  enthalten.  Neben
kleinen  Fach-  und  Zeichenschulen  mit  einem  Lehrer  und  wenig  mehr
als  20  Schülern  finden  sich  große  Schulkomplexe  mit  mehr  als  60
Lehrern  und  1000  und  mehr  Schülern.  Dementsprechend  ist  die  Zahl
der  Unterrichtsfächer  und  der  erteilten  Stunden  sehr  verschieden.

1.  Die  Abendschulen  der  Textilindustrie  sind  schon  an
anderer  Stelle  (oben  Seite  127)  behandelt  worden.  Dort  wurde  ihre
Zahl  auf21  mit  132  Lehrern  und  1667  Schülern  im  Jahre  1902  angegeben,
wobei  jedoch  die  an  den  Tagesschulen  stattfindenden  Abendkurse
nicht  mit  berücksichtigt  sind.

2.  Ebenso  finden  sich  an  den  anderen  gewerblichen  Fachschulen,
  Handwerkerschulen,  Kunstgewerbeschulen  usw.  zahlreiche
Abendkurse,  deren  Schülerzahl  gleichfalls  schon  an  anderer  Stelle,
soweit  möglich,  angegeben  wurde.

3.  Gewerbliche  Fachschulen  mit  Abendunterricht,  welche
von  Innungen,  Vereinen,  Gemeinden  und  zum  Teil  auch  vom  Staat
unterhalten  werden,  wurden  1899  gezählt  50,  1902  59;  dazu  kommen
15  und  19  von  privaten  Unternehmern  errichtete  Fachschulen,  insbesondere
  für  das  Schneiderhandwerk.  Auf  die  einzelnen  Gewerbe
verteilen  sich  diese  Fachschulen  folgendermaßen: