Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Zehnter Band. (10)

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Lübeck  (180).  Sehr  umfangreiche  Privatirrenanstalten  hatten  Hamburg  (2  mit  durchschnittlich
  355  Betten),  Braunschweig  (1  mit  336  Betten)  und  Pommern  (8  mit  durchschnittlich
  330  Betten).  Die  33  privaten  Anstalten  der  Provinz  Brandenburg  enthielten
im  Mittel  je  50,  die  19  Privatirrenanstalten  in  Schleswig-Holstein  nur  je  35  Betten.  Eine
im  Jahre  1900  in  Baden  eröffnete  Privatanstalt  besaß  42  Betten.  Von  vergleichsweise
geringer  Größe  waren  noch  die  Privatirrenhäuser  in  Posen  (1  Anstalt  mit  40  Betten)  und
in  Oldenburg  (5  Anstalten  mit  durchschnittlich  39  Betten).  Für  die  eine  in  Bremen  vorhandene
  Privatirrenanstalt  lagen  Angaben  über  Betten  und  Zahl  der  Verpflegten  für  das
Jahr  1901  nicht  vor,  im  Jahre  1900  enthielt  dieselbe  40  Krankenplätze.

Am  besten  scheint  für  die  Unterbringung  Geisteskranker  in  Hamburg,  Berlin,  Sachsen-Meiningen
  und  in  der  Provinz  Hessen-Nassau  gesorgt  zu  sein,  indem  hier  im  Jahre  1901
schon  auf  je  306  bezw.  368,  432  und  457  Einwohner  1  Krankenbett  entfiel.  In  allen
anderen  Bundesstaaten  und  Landesteilen  stand  erst  einer  Einwohnerzahl  von  mehr  als  500
ein  Bett  in  öffentlichen  und  privaten  Irrenanstalten  zur  Verfügung;  im  Reiche  kam  auf  je
630,  in  Preußen  auf  je  579,  in  Bayern  auf  je  953,  in  Mecklenburg-Strelitz  erst  auf  je
1  370  Einwohner  1  Krankenbett  in  einer  Irrenanstalt.

Die  nachstehende  Zusammenstellung  läßt  erkennen,  inwieweit  die  vorhandenen  Anstaltsplätze
  in  den  einzelnen  Staaten  und  Landesteilen  ausgenutzt  worden  sind.  Es  kamen
am  1.  Januar  1901  auf  je  100  Betten  in  öffentlichen  und  privaten  Irrenanstalten

in  Ostpreufßfen  99  Berpflegte  in  Württembrtrtrteg  94  Verpflegte
„  Westpreuße  87  „  Baden  .  ...........  ..........  95  2
„Berlin  .............  ....  ....  99,  „  Hessen  94  „
„  Brandenburg  (ohne  Berlin)  94  »  »Mecklenbutg-Schwetin«......  87
„  PFommen  88  „  „Sachsen-Weimar  ........  ..  ...  95
„  Posen  97  »  »Oldenburg..................  95
„  Schlesen  93  «  „  Braunschweiig  120  (2
„  Sachsern  ........  99,o,,  ,,Sachsen-Meiuingen»«».....  103  „
„  Schleswig-Holsten  86  „  „  Sachsen-Altenburteg  106  »
,Dannovet...................  97  »  ,,Anhalt.....................  100
„  Westfalen  99  „  „  Lipe  ...........  80
„Hessen-Nassau.  ........  ...  ....  100.,  „  „  Lübeg  102  „
„  der  Rheinproring  90  »  «Bkemen....................  122  „
„Hohenzollern  ..  .  .  .  ..·.......  99  »  »Hamburg...................  98  »
»Preußeu...................  94  »  »Eliaß-Lothringen.............  90  »
«Bayern.....................  100,  „  im  Deutschen  Reiche  95  „
„  dem  Kgr.  Sachen  96  »

An  diesem  Tage  waren  also  in  Westpreußen,  Pommern,  Schleswig-Holstein,  Mecklenburg-Schwerin
  und  Lippe  mehr  als  10  0  der  Betten  unbesetzt,  so  daß  die  dortigen  Anstalten
im  ganzen  dem  Bedürfnis  zu  genügen  scheinen.  In  den  übrigen  Reichsgebieten,  soweit  sie
Irrenanstalten  besaßen,  waren  diese  nahezu  vollständig  besetzt,  in  Braunschweig,  Sachsen-Meiningen,
  Sachsen-Altenburg,  Lübeck  und  Bremen  sogar  überbelegt.  Die  in  der  vorstehenden
  Zusammenstellung  nicht  verzeichnete  einzige  (öffentliche)  Anstalt  von  Mecklenburg-Strelitz
  zählte  zu  Anfang  1901  angeblich  130  Pfleglinge  bei  nur  75  Plätzen,  was  der
Wirklichkeit  unmöglich  entsprechen  kann.

An  Kranken  wurden  während  der  Berichtsjahre  verpflegt:
1898  1899  1900  1901
104  519  110  496  115  882  120  872,  hiervon
84  668  89141  94.  425  98  954  in  öffentlichen  und
19  851  21  355  21  457  21918  in  privaten  Irrenanstalten.