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Lübeck (180). Sehr umfangreiche Privatirrenanstalten hatten Hamburg (2 mit durchschnittlich
355 Betten), Braunschweig (1 mit 336 Betten) und Pommern (8 mit durchschnittlich
330 Betten). Die 33 privaten Anstalten der Provinz Brandenburg enthielten
im Mittel je 50, die 19 Privatirrenanstalten in Schleswig-Holstein nur je 35 Betten. Eine
im Jahre 1900 in Baden eröffnete Privatanstalt besaß 42 Betten. Von vergleichsweise
geringer Größe waren noch die Privatirrenhäuser in Posen (1 Anstalt mit 40 Betten) und
in Oldenburg (5 Anstalten mit durchschnittlich 39 Betten). Für die eine in Bremen vorhandene
Privatirrenanstalt lagen Angaben über Betten und Zahl der Verpflegten für das
Jahr 1901 nicht vor, im Jahre 1900 enthielt dieselbe 40 Krankenplätze.
Am besten scheint für die Unterbringung Geisteskranker in Hamburg, Berlin, Sachsen-Meiningen
und in der Provinz Hessen-Nassau gesorgt zu sein, indem hier im Jahre 1901
schon auf je 306 bezw. 368, 432 und 457 Einwohner 1 Krankenbett entfiel. In allen
anderen Bundesstaaten und Landesteilen stand erst einer Einwohnerzahl von mehr als 500
ein Bett in öffentlichen und privaten Irrenanstalten zur Verfügung; im Reiche kam auf je
630, in Preußen auf je 579, in Bayern auf je 953, in Mecklenburg-Strelitz erst auf je
1 370 Einwohner 1 Krankenbett in einer Irrenanstalt.
Die nachstehende Zusammenstellung läßt erkennen, inwieweit die vorhandenen Anstaltsplätze
in den einzelnen Staaten und Landesteilen ausgenutzt worden sind. Es kamen
am 1. Januar 1901 auf je 100 Betten in öffentlichen und privaten Irrenanstalten
in Ostpreufßfen 99 Berpflegte in Württembrtrtrteg 94 Verpflegte
„ Westpreuße 87 „ Baden . ........... .......... 95 2
„Berlin ............. .... .... 99, „ Hessen 94 „
„ Brandenburg (ohne Berlin) 94 » »Mecklenbutg-Schwetin«...... 87
„ PFommen 88 „ „Sachsen-Weimar ........ .. ... 95
„ Posen 97 » »Oldenburg.................. 95
„ Schlesen 93 « „ Braunschweiig 120 (2
„ Sachsern ........ 99,o,, ,,Sachsen-Meiuingen»«»..... 103 „
„ Schleswig-Holsten 86 „ „ Sachsen-Altenburteg 106 »
,Dannovet................... 97 » ,,Anhalt..................... 100
„ Westfalen 99 „ „ Lipe ........... 80
„Hessen-Nassau. ........ ... .... 100., „ „ Lübeg 102 „
„ der Rheinproring 90 » «Bkemen.................... 122 „
„Hohenzollern .. . . . ..·....... 99 » »Hamburg................... 98 »
»Preußeu................... 94 » »Eliaß-Lothringen............. 90 »
«Bayern..................... 100, „ im Deutschen Reiche 95 „
„ dem Kgr. Sachen 96 »
An diesem Tage waren also in Westpreußen, Pommern, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin
und Lippe mehr als 10 0 der Betten unbesetzt, so daß die dortigen Anstalten
im ganzen dem Bedürfnis zu genügen scheinen. In den übrigen Reichsgebieten, soweit sie
Irrenanstalten besaßen, waren diese nahezu vollständig besetzt, in Braunschweig, Sachsen-Meiningen,
Sachsen-Altenburg, Lübeck und Bremen sogar überbelegt. Die in der vorstehenden
Zusammenstellung nicht verzeichnete einzige (öffentliche) Anstalt von Mecklenburg-Strelitz
zählte zu Anfang 1901 angeblich 130 Pfleglinge bei nur 75 Plätzen, was der
Wirklichkeit unmöglich entsprechen kann.
An Kranken wurden während der Berichtsjahre verpflegt:
1898 1899 1900 1901
104 519 110 496 115 882 120 872, hiervon
84 668 89141 94. 425 98 954 in öffentlichen und
19 851 21 355 21 457 21918 in privaten Irrenanstalten.