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B.
Stand der s————*
Ueber den Stand derè Staatsschuldentilgungs-Anstalt, der
Pensiens-Amortisationscassa, der Eisenbahnbau= —
dann der Grundrenten= Ablösungscassa des Staats in den
Jahren 1866/67 und 1868 sind dem Landtage genaue Nachweisungen
vorgelegt und hiedurch die Bestimmungen des Titels
VII §§. 11 und 16 der Verfassungsurkunde erfüllt
worden.
III. Abschnitt.
Wünsche und Auträge.
Wänsche und Aunräal. den Nachweisungen.
ß. 13.
Auf den an Uns gebrachten Antrag:
aed möge an ven gegenwärtigen over an den nächsten
Landtag eine Gesetzesvorlage gebracht werden,
a) welche geeignet ist, eine weitere Ueberweisung von
Grundrenten und Bodenzinsen der Gemeinden, Stiftungen
und Privaten an die Grundrenten-Ablösungscassa
herbeizuführen;
b) welche auf eine obligatorische Abzahlung der
Bodenzinscapitalien bei Zertrimmerungen und Abtrennungen
entsprechende Rücksicht nimmt,"
ertheilen Wit Unserem Stauteministerinm der Finanzen
den Auftrag, einen bezüglichen Gesetzentwurf auszuarbeiten.
8g. 14.
Dem an Uns gebrachten Wunsche:
u„daß der Berg= und Hüttenwerksbetriebs-Reserersen