626 Die verbesserten Verkehrseinrichtungen.
jeder einzelnen der vier verbesserten Anstalten zu thun hat, um sie
für die Bevölkerung im höchst möglichen Maasse nützlich zu machen und
ihren vollen Einfluss auf die gesellschaftlichen Zustände zu entwickeln. Sie
sind in ihrer Art, ilırer Benützung und ihren Wirkungen allzu verschieden
unter sich, als dass eine und dieselbe Maassregel für alle gleichmässig
dienen könnte. Noch weniger sind die Eingangs gemachten kurzen Bener-
kungen über die durch die neuen Anstalten in den Gesittigungs- und Ge-
sellschaftsverliältnissen hervorgerufenen Aenderungen genügend, um alle
bemerkenswerthe Thatsachen vor Augen zu führen und sie zur Würdigung
zu bringen. — Es ist also in beiden Beziehungen nöthig jede derselben
einzeln vorzunehmen.
a. Die Eisenbahnen.
Die Gründe, aus welchen die Anlegung der Eisenbahnen durch den
Staat grundsätzlich wünschenswerth ist, sind oben bereits angeführt; es
musste aber auch zugegeben werden, dass häufig die Staaten nicht in der
Lage sind, die zu solchen Unternehmungen erforderlichen grossen Kapitale
aufzubringen, somit nur die Wahl bleibt zwischen der Verzichtung auf die
ganze Anstalt mit ihren unermesslichen Vortheilen, oder der Ueberlassung
an Privatgesellschaften. Die Entscheidung kanı nicht zweifelhaft sein; und
so bestehen deun auch Privateisenbalınen in sehr grosser Ausdehnung. in
einigen Staaten gemischt mit Staatsbahnen, in andern sogar ausschliesslich.
Unzweifelhaft ist es in einer ganzen Reihe von Beziebungen — einen
nicht schlechten Betrieb beiderseits vorausgesetzt — ziemlich gleichgültig,
ob eine Eisenbalın dem Staate gehört oder einer Privatgesellschaft. Auch
in politischer Hinsicht macht es keinen Unterschied, ob die aus der Er-
leichterung des Verkehres entstehenden vortheilhaften Folgen für die Bil-
dung, die Betriebsainkeit und Rührigkeit, den Wohlstand und die Zahl der
Bevölkerung der einen oder der andern Gattung von Bahnen entstammen.
Die dem Staate durch die neuen Zustände erwachsenden rechtlichen und
polizeilichen Aufgaben bleiben sich in beiden Fällen gleich; der etwaige
Zuwachs an Maclıt ist weder in der Art und Grösse noch in der Verwend-
barkeit verschieden. Doch wäre es ein grosser Irrthum zu verkennen, dass
in manchen und wichtigen auderen Beziehungen, namentlich in social-poli-
tischen, ein sehr wesentlicher Unterschied zwischen den Folgen der Staats
und der Privatbahnen besteht.
Es erscheint als zweckmässig, zuerst diese specifischen Eigenschaften
der beiden Gattungen ins Auge zu fassen; später mag ein Blick auf die
ihnen gemeinsamen Folgen socialer Art geworfen werden.
Vor Allem ist, wenn der Staat selbst die Eisenbahnen ganz oder theil-
weise in der Hand behalten hat, der grosse Zuwachs an Geschäften bemerk-