Wahlplebiszit vorbehalten. Er glaubte an die national-einende Kraft des
allgemeinen Wahlrechtes und ließ es sich gefallen, daß dieses von ihm
als offenes Wahlrecht gedachte Verfahren zu einem geheimen gestaltet
wurde. Es ist aus den damals gehaltenen Reden unzweifelhaft, daß es
nicht demokratische Begeisterung war, die das Reichstagswahlrecht schuf,
daß aber der hauptgrund seiner Annahme doch der war, daß
die Regierung und insbesondere Bismarck sich auf den Geist
der Masse stützen mußten, wenn sie nationale Fortschritte
machen wollten. In kritischen Seiten der Staaten braucht man das
„Dolk“. Wenn später sanfte Friedenstage kommen, glaubt man, daß
man die Masse nicht brauche. Sachsen gab nach 1866 sein weitherziges
Landtagswahlrecht und verkürzte es nach fast 50 Friedensjahren. Wenn
die Kanonen schießen, dann werden auch älteste Staatshäupter sozial.
Es war die Kriegszeit 1866—70, die dem Reiche sein Wahlrecht gab.
die magna charta der deutschen Demokratie.
Die Forderung eines auf demokratischer Grundlage aufgebauten
Reichstages gehörte von Anfang an zu den Streitpunkten zwischen Dreußen
und Esterreich. In der Denkschrift des preußischen Staatsministeriums an
den Bundestag vom 15. September 1865 erklärte Bismarck für die wichtigste
und wesentlichste Reform der Bundesverfassung die Einfügung einer
ationalvertretung, welche berufen sei, „die Sonderinteressen der einzelnen
Staaten im Interesse der Gesamtheit Deutschlands zur Einheit zu vermitteln“,
und verlangte im Gegensatz zu der von Osterreich unter dem
Beifall der Mittelstaaten in Dorschlag gebrachten Delegiertenversammlung
„eine Dersammlung, die aus dem ganzen Deutschland nach dem Maßstabe
der Bevölkerung durch direkte Wahlen hervorgeht“. Damit gab Bismarck
dem herannahenden Kriege ein nationaldemokratisches Hiel neben dem
preußisch-dpnastischen Swecke. In weiterer Derfolgung dieser Politik
forderte Dreußen am 9. April 1866 vom Bundestage: hohe Bundesversammlung
wolle beschließen, „eine aus direkten Wahlen und allgemeinem
Stimmrecht der ganzen Nation hervorgehende Dersammlung einzuberufen,
um die VDorlagen der deutschen Regierungen über eine Reform der
Bundesverfassung entgegenzunehmen und zu beraten“. Eine weitere
Sirkulardepesche bezeichnet die Zestimmung des Tages für die Susammen=4