Full text : Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

§2.  Religions=  und  Sittenlehre.  31

die  katholischen  Kirchen  der  Gegenwart,  die  evangelischen  Kirchen  der
Gegenwart,  Rückblick.

19)  Wenn  hiernach  Katechismusunterricht  in  besonderen  Lektionen
  bei  den  auf  die  ersten  vier  Schuljahre  berechneten  Klassen  auszufallen
  hat,  so  ist  doch  nicht  gemeint,  daß  der  Katechismus  in  diesen
Klassen  überhaupt  keine  Stelle  haben  solle.  Wie  ehemals  sind  leichtverständliche
  Katechismusabschnitte  auch  fernerweit  während  der  ersten  Schuljahre
an  der  Hand  biblischer  Geschichten  zu  erläutern  und  alsdann  sicher  einzuprägen.
  Die  Reihenfolge,  in  welcher  diese  Abschnitte  zur  Behandlung
kommen,  wird  aber  nicht  durch  die  Anlage  des  Katechismus,  sondern
durch  den  Gang  des  biblischen  Unterrichts  bestimmt.  Schließlich  wird
es  nötig  sein,  die  gelegentlich  besprochenen  Abschnitte  des  Katechismus
nach  der  Ordnung  desselben  zusammenzufassen.  Allerdings  müssen  in
dem  speziellen  Lehrplane  jeder  Schule  Bestimmungen  getroffen  werden,
daß  der  Katechismus  nach  Maßgabe  der  vorstehenden  Andeutungen  in
den  unteren  Schulklassen  wirklich  auch  sein  Recht  finde.  Anmerkung  11
und  110b.

Die  den  Unterklassen  verständlichen  Katechismusabschnitte  lassen  sich
dem  biblischen  Unterrichte  ohne  Zwang  in  verschiedener  Weise  einordnen.

S.  hierzu:  Dr.  Wild,  Stoffpläne  2c.;  Baunack,  Lehrplan  2c.;
Schreyer,  Entwurf  2c.;  Grüllich,  Lehrplan  2c.;  Dr.  Putzger.
Lehrplan  r2c.;  Lehrpläne  für  die  Inspekrionsbezirke  Dippoldiswalde,
Döbeln,  Glauchau  und  Chemnitz  ll;  Baunack,  Biblische  Geschichte
  und  religiöser  Memorierstoff  2c.  (Leipzig).

195)  Um  das  Kirchenlied  für  die  religiöse  Bildung  der  Schulkinder
  möglichst  furchtbar  zu  machen,  hat  man  folgende  Punkte  zu  besonderer
  Beachtung  empfohlen:  1.  Schon  während  der  ersten  vier
Schuljahre  sind  eine  Anzahl  Liederverse,  deren  Verständnis  gehörig  zu
vermitteln  ist,  im  Anschluß  an  biblische  Geschichten  sicher  zu  lernen.
2.  In  den  oberen  Klassen  sind  ganze  Lieder  in  anregender  Weise  eingehend
  zu  erklären;  „denn  bloß  anmerkungsartige  Erläuterungen  einzelner
Ausdrücke,  worauf  sich  die  Liederklärung  nicht  selten  beschränkt,  haben
nur  geringen  Wert“.  3.  Im  Gange  des  Religionsunterrichts  sind
Liederverse  zweckmäßig  zu  verwerten,  wie  dies  z.  B.  in  der  Lehrerausgabe
  des  Katechismus  angedeutet  wird.  4.  Beim  Rezitieren  ist  mittelst
geeigneter  Fragen  zu  erforschen,  ob  die  Schüler,  was  sie  hersagen,
wirklich  verstehen.  5.  Bei  den  Schulgebeten  sind  diejenigen  Lieder
tunlichst  mit  zu  benutzen,  welche  den  Schülern  eingeprägt  werden  sollen.

S.  hierzu:  Grüllich,  Skizzen  2c.,  Vorwort;  Lehrplan  2c.z  Dr.
Wild,  Stoffpläne  2c.;  Schreyer,  Entwurf  2c.;  Dr.  Putzger,  Lehrplan
  2c.;  Lehrpläne  für  die  Inspektionsbezirke  Dippoldiswalde,
Döbeln,  Glauchau  und  Chemnitz  II.

20)  Dem  Katechismusunterrichte  wird  zuweilen  der  Vorwurf  gemacht,
  er  sei  trocken,  oberflächlich  und  abstrakt.  Der  Lehrplan  deutet
die  geeignetsten  Mittel  zur  Uberwindung  dieser  Mängel  an.  Leben,
Gehalt,  Anschaulichkeit  kann  dem  Unterrichte,  der  sich  dieser  Mittel
in  geschickter  Weise  bedient,  nicht  fehlen.