Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
E für das 
7“ 9 Einnahme. Etatsjahr 
1888/89. 
Mark. 
1. I. Zölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Sollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
Theil nehmen. 
1. Zölle . . . . . . .. .. . .. . . . . .. .. . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. 245 554 000 
2. Tabackstueer . . . . . . . . .. 9264 000 
3. Zuckersteuer: 
a) Materialster . . .. 27 234 000 
b) Verbrauchsabgsgeee 6 636 000 
4. Salzsterrrr .. . .. . . . . . . . . . . . .. 39 032 000 
5.Branntweinsteuer: 
a) Maischbottich= und Branntweinmaterialsteuier . . 22 342 000 
b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselbben 108 030 000 
c) fällige Nachsteuerkrediiite . . . . . . . . .. 8 000 000 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, 
Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Beer. 18 725 000 
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Gundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen: 
a) Zölle und Tabacksteuer .. 5 812 000 
b) Luckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich= und Brannt- 
weinmaterialsteeer "..... 2178360 
8. Jan welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
keinen Theil haben: 
Brausteer . .. 553 250 
  
  
  
  
493 360 610
	        
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