Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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b) An die Stelle der Festsetzungen unter Ziffer 3, 2, Absatz 1 und 2 zu 
§. 10 des Gesetzes: 
Die Vergütung für Naturalverpflegung erfolgt — sowohl für 
Offiziere, Militärärzte im Offiziersrang und obere Beamte, als auch 
für Mannschaften und Unterbeamte — nach §. 9 Nr. 2 Absatz 1 
des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im 
Frieden vom 13. Februar 1875. Danach beträgt die Vergütung 
für Naturalverpflegung für den Kopf und Tag: 
mit Brot ohne Brot 
a) für die volle Tageskost 80 Pfennig, 65 Pfennig, 
b) " " Mittagskoftt 40  " 35  " 
c) "   "   Abendkost ... ..... .. . 25  " 20  " 
d) "  "  Morgenkost . . . .. .. . . . 15  " 10  " 
Wenn der Preis des Winterroggens nach dem Durchschnitt der 
November-Marktpreise in Berlin, München, Königsberg und Mann- 
heim für 1 000 Kilogramm mehr als 160 Mark beträgt, so wird 
im folgenden Jahre für je 10 Mark dieses Mehrbetrages die Ver- 
gütung der vollen Tageskost mit Brot um 5 Pfennig bis zum Satze 
von einer Mark erhöht und tritt entsprechende Erhöhung der übrigen 
Sätze ein. 
c) An die Stelle der Festsetzungen unter Ziffer 4,1 zu §. 11 des Gesetzes: 
Die Fourage ist in guter Beschaffenheit und nach Gewicht zu 
verabreichen. 
Der Tagesfouragesatz (schwere Kriegsration) für die Pferde der 
auf Märschen und in Kantonnirungen befindlichen Theile der be- 
waffneten Macht, einschließlich des Heeresgefolges, beträgt zur Zeit: 
6 000 Gramm Hafer, 
1 500 "   Heu, 
1 500 " Futterstroh. 
Die Dienstpferde des Regiments der Gardes du Corps erhalten 
außerdem eine Futterzulage von 500 Gramm Hafer und 1 500 Gramm 
Heu für Pferd und Tag. 
Etwaige Aenderungen in den Bestimmungen über die Größe und 
Zusammensetzung der Ration werden durch den Reichskanzler zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
d) An die Stelle der Festsetzungen unter Ziffer 5, 3 zu §. 12 des Gesetzes: 
Fuhrwerke, welche voraussichtlich länger als 48 Stunden von 
ihrer Heimath fern gehalten werden, haben neben freiem Quartier 
auf der ihnen vorzuschreibenden Etappenstraße, von dem auf die Ge- 
34“
	        
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