— 185 —
Reichs-Gesetzblatt.
& 27.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Befähigungszeugnisse für Schiffer auf lleiner Fahrt mit Hochsee-
fischereifahrzeugen und die Berechnung der Steuermannsfahrzeit. S. 185.
(Nr. 1808.) Bekanntmachung, betreffend die Befähigungszeugnisse für Schiffer auf kleiner
Fahrt mit Hochseefischereifahrzeugen und die Berechnung der Steuermanns-
fahrzeit. Vom 15. Juni 1888.
uf Grund des F. 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der
Bundesrath beschlossen:
1. daß die Befähigungszeugnisse
a) für Schiffer, welche auf Grund der Bekanntmachung vom 12. März
1885 (Reichs-Gesetzbl. S. 82) die Befugniß zur Führung von
Hochseefischereifahrzeugen in kleiner Fahrt erlangen, nach Maßgabe
#r des beiliegenden Formulars 0,
S b) für diejenigen Schiffer auf kleiner Fahrt, welche die Befugniß als
2 solche auf Grund des F. 57 Nr. 2 der Bekanntmachung vom
6. August 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 395) erlangen, nach Maß-
2. gabe des beiliegenden Formulars P
aaszustellen sind;
8
2. daß die vor dem 17. August 1888 zurückgelegte Steuermannsfahrzeit
der Vorschrift im §. 10 a der Bekanntmachung vom 6. August 1887
auch dann genügt, wenn sie den Vorschriften der S#. 10 b lnd 3 der
Bekanntmachung vom 25. September 1869 entspricht.
Berlin, den 15. Juni 1888.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
von Boctticher.
Reichs-Gesetzbl. 1888. 44
Ausgegeben zu Berlin den 21. Juni 1888.