Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

— 299 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr. 44. 
— — 
Inhalt: Gesetz, betreffend die Vorarbeiten für das Nationaldenkmal Kaiser Wilhelms I. S. 299. — Gesetz, 
betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugniß zur 
Führung der Bundesflagge vom 25. Oktober 1867. S. 300. — Bekanntmachung, betreffend die 
Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 301. — Bekanntmachung, 
betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Einführung der Gewerbeordnung in Elsaß-= 
Lothringen vom 27. Februar 1888. S. 301. 
  
  
  
  
  
  
(Nr. 1835.) Gesetz, betreffend die Vorarbeiten für das Nationaldenkmal Kaiser Wilhelms I. 
Vom 23. Dezember 1888. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König 
von Preußen ect. 
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 
und des Reichstags, was folgt: 
Zu einer Preisbewerbung für das Seiner Majestät dem Hochseligen Kaiser 
Wilhelm I., dem Gründer des Reichs, zu errichtende Denkmal wird eine Summe 
von 100 000 Mark zur Verfügung gestellt. 
Der Reichskanzler wird ermächtigt, diesen Betrag aus den bereiten Mitteln 
der Reichs-Hauptkasse zu entnehmen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 23. Dezember 1888. 
(L. S.) Wilhelm. 
von Beetticher. 
  
  
Reichs-Gesezbl. 1888.                                                                                                 70 
Aukgegeben zu Berlin den 27. Dezember 1888.
	        
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