Volltext : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 8. (8)

nicht  erstattet  haben;  so  werden  selbige  zur
Einsendung  dieses  Jabres-Berichtes  unter
Hinweisung  auf  die  General-Verordnung
rem  20.  December  1810  binnen  elnes

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Termins  von  vierzehn  Tagen  aufgefordert.

Eßlingen  den  15.  Jan.  1830.
Huber.

1kfFf  Criminal-Senat  des  Königl.  Gerichtshofs  für  den  Reckar-Krels.
Staf-Erkenntniß  gegen  den  Advokaten  Schübler.

Vermöge  Erkenntnisses  vom  31.  Der.
v.  J.  ist  der  Advokat  Schuͤbler,  von  Stuttgort,
  wegen  wahrhelrswidriger  Erzählung
von  Thatsachen  in  Betreff  der  Amtsfährung
  Kinigl.  Beamten  in  einer  von  ihm
selbst  oeriahften  Note  in  der  Nummer  54
des  Volkzfreundes  aus  Schwaben  vom
Jahre  1619,  welches  Vergehens  er  für

überwlesen  anzunehmen,  neben  Ersatz  der
Umersuchungs-Kosten  zu  vlerzebntägl-=em
  Festungsarrest  verurtheilt  und
verordnet  worden,  daß  dieses  Erkenntnit
in  dem  Klnigl.  Staats=  und  Regierungs-Blatte
  bekannt  gemacht  werden  solle-Eßlingen
  den  39.  Jan.  1820.
Huber.

B.)  Des  Departements  des  Innern:
Khnigl.  evangelisches  Consistorium.
Schul  =  Conferenz-Direktoren  betreffend.

1.

De  men  dem  Helfer  Honold  zu  Geiß-Angen
  die  nachgesuchte  Entlassung  von  der
Direkeion  der  Schullehrer-Conferenzen  der
Geißlinger  Dideese  unter  Bezeugung  der
Zufriedenheit  mit  selnem  bisherigen  Diensteifer
  erlheilt,  und  dieselbe  dem  Pfarrer
Herbst  in  Stetten  übertragen  hat,  so  wird
solches  mit  der  Bemerkung,  daß  zum  Conferenz-Orte,
  Geißlingen  bestimmt  bleibe,  biemit
  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  38.  Jamar  1670.
Wachter.

2.

Da  man  dem  Diakonus  M.  Gundert
in  Weinsberg  nach  seinem  Wunsche  die
beitung  der  Schullehrere  Conferenzen  dieser
  Dibcese  unter  Bezeugung  der  Zufriedenheit
  abgenommen,  und  dieselbe  dem
Pfarrer  MI.  Sigwart  in  Affaltrach
übertragen  hat,  so  wird  solches  hiemit  offentlich
  bekannt  gemacht.

Stuttgart  den  3.  Febr.  1#20.

Wächter.