Full text : Demokratie und Kaisertum.

—  168  —

heute  der  Kaiser.  Er  setzt  nicht  alles  durch,  was  er  will,  aber  mehr,
als  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  irgend  jemand  für  glaubhaft
würde  gehalten  haben.  Dieses  Jahrhundert,  dessen  Mitte  vom  Traume
der  deutschen  Republik  wiederhallte,  endete  mit  einer  Kaisermacht,  die  kein
Barbarossa  besaß.  Wie  war  das  möglich  Wo  liegen  die  Wurzeln  der
neudeutschen  Haiserkraft

Das  Subjekt  der  Holitik  und  der  Givilregierung  des  neuen  Deutschen
Reiches  ist  formell  angesehen  der  Zundesrat.  Ihm  zur  Seite  steht  in
konstitutioneller  Weise  der  Reichstas.  Der  Zundesrat  ist  eine  Fortsetzung
des  Frankfurter  Bundestages  ohne  Osterreich.  Damit  aber,  daß  Osterreich
ausschied,  bekam  Oreußen  die  unbedingte  Führung.  Don  den  58  Stimmen
besitzt  es  zwar  nur  17,  eine  der  Macht  und  Dolksziffer  nicht  entsprechende
Sahl,  aber  die  Derteilung  der  übrigen  Stimmen  auf  24  kleinere  und
kleine  Körper  und  das  ein  für  allemal  feststehende  preußische  Dräsidium
machen  eine  dauernde  antipreußische  Majoritätsbildung  von  vornherein
sehr  unwahrscheinlich.  Tkimmt  man  hinzu,  daß  die  führenden  Minister
der  Bundesstaaten  nur  selten  in  Berlin  sind,  daß  also  im  Bundesrat  die
preußische  Regierung  mit  ganz  anderem  persönlichen  Material  vertreten
sein  kann,  und  daß  der  Ort  selbst  preußisch  wirkt,  ferner,  daß  die  Ver—
tretung  des  Bundesrates  im  Zeichstag  durch  den  preußischen  Ministerpräsidenten
  oder  durch  kaiserliche  Reichsbeamte  erfolgt,  und  daß  nur  ganz
selten  ein  Minoritätsvertreter  aus  dem  geheim  verhandelnden  Bundesrat
die  öffentliche  Tribüne  besteigt,  so  begreifen  wir,  daß  in  Wirklichkeit  der
Bundesrat  nicht  viel  mehr  ist,  als  das  von  der  Daulskirche  vorgesehene
Staatenhaus  geworden  wäre:  eine  Art  erster  Kammer,  ein  Senat  hinter
dem  Harlament,  ein  fleißig  arbeitendes  Kollegium  zur  Dorbereitung  und
Durcharbeitung  neuer  Gesetze,  aber  keine  Stelle  eigener  unbeugsamer
Initiative.  Das  Hräsidium  ist  stärker  als  das  Kollegium,  das  von  ihm
vertreten  wird,  da  das  Dräsidium  unabsetzbar,  unangreifbar  ist.

Wenn  nun  innerhalb  der  Hräsidialmacht  Dreußen  das  Hönigtum
vom  Harlament  abhängig  sein  würde,  so  müßte  dies  auch  in  der  RZeichsregierung
  sich  bemerklich  machen,  und  die  letzten  Jahre  haben  uns  gezeigt,
wie  leicht  die  preußische  2Machtverteilung  den  deutschen  Gesamtkurs  bestimmt.
  Aber  die  politische  Geschichte  Hreußens  vor  der  Reichsgründung