Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1889. (23)

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(Nr. 1876.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage 
des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Oktober 1889. 
Nachdem die Bremer Bank in Bremen auf das Recht zur Ausgabe von 
Banknoten vom 1. Oktober d. J. ab verzichtet hat, ist der dieser Bank nach 
Ziffer 33 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien 
ungedeckten Notenumlaufs mit . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. 4 500 000 Mark 
nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes dem Antheil der Reichs- 
bank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem 
in der Bekanntmachung vom 16. Juli d. J. (Reichs-Gesetzbl. 
  
S. 170) nachgewiesenen Betrage von. . .. . . . . . . . . . . . . .. 282 085 000 
auf .............................. 286 585 000 Mark 
erhöht. 
Berlin, den 25. Oftober 1889. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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