Metadata : Deutsches Flaggenhandbuch.

6

Die  Handelsschiffe  aller  Nationen  haben  ein  internationales,)
jede  Kriegsmarine  hat  ein  nationales  (geheimes)  Flaggen-Signalsystem.


Der  Begriff  Flagge,  Stander  und  Wimpel  wird  in  der
Praxis  oft  nicht  genau  unterschieden.  Nach  den  auf  Seite  XV  des
Internationalen  Signalbuches  enthaltenen  Angaben  ist  eine  ausgezackte
  Signalflagge  ein  sogenannter  Stander,  eine  dreieckige
Signalflagge  ein  Wimpel.

Wir  fassen  den  Begriff  anders  und  sagen:  Signalflaggen
haben  stets  rechteckige  Form,  nie  einen  zungenartigen  Ausschnitt
(Auszackung).

Kontorflaggen.

Dies  sind  Flaggen,  welche  Reedereien  den  ihnen  gehörenden
Handelsschiffen  als  Abzeichen  zu  geben  pflegen.  Es  sind  Spezialflaggen
  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes.

Ihre  Form,  Farbe  und  Zeichnung  ist  beliebig,  deshalb  sehr
verschieden.

Kontorflaggen  werden  in  der  Regel  im  Großtopp  gesetzt.

Andere  Flaggen  und  ihre  Führung.

Im  übrigen  werden  von  Handelsschiffen  Flaggen  beliebig
gewählt  und  geführt.  Viele  Schiffe  setzen  die  Flagge  ihrer  Heimatsstadt
  im  Vortopp.  Die  Dampfer  der  großen  deutschen  Reedereigesellschaften
  setzen  im  Vortopp  vielfach  die  Flagge  des  Landes,  in
dem  der  Hafen  liegt,  nach  dem  sie  bestimmt  sind.

Bei  der  Hamburg-Amerikanischen  Paketfahrt-Aktiengesellschaft
gilt  für  die  Flaggenführung  das  Nachstehende:

1)  Am  Fockmast  (Vordermast)  weht  auf  der  Ausreise  die
Nationalflagge  des  Bestimmungshafens;  in  fremden  Häfen
die  Nationalflagge  des  fremden  Landes;  auf  der  Heimreise
die  Nationalflagge  des  Hafens,  woher  das  Schiff  kommt.

2)  Am  Großmast  weht  die  Kontorflagge  (Kompanieflagge),
solange  die  Postflagge  nicht  weht.

3)  Als  Gösch  wird  die  hamburgische  Handelsflagge  geführt.

*)  Dem  „Internationalen  Signalbuch“  ist  weiter  hinten  ein
besonderes  Kapitel  gewidmet.