Zeugnisse, aͤmtl. — Zoll-u. Maut- Deftaudat.
Zeugnisse, ämtliche. Taxe hievon. 985, 986.
— — über die Untanglichkeit der Militaͤrpflichtigen,
zum Kriegôédienste bei Auswanderungs-Gesuchen.
Vorschriften zur gleichfdrmigen
Ausfertigung derselben. 377, 378.
— — Impf-Scheine ven den Impfirzten
den von bd#r Schuzpocken= Impfung erimirten
Individuen zu ertheilende. Vorschriften über
die Form und Wesenheit derselben. 264 — 268.
Zoll= und Maut-Direktrion, (General-)
Ausdehnung der wegen Korrespondenz-Form
zwischen den königlichen Administrativ= und Gerichts-Behörden
im Jahre 1800 ergangenen
Verordnung auf die General-JZoll= und Maut-Direktion.
40, 50.
Modifikationen in dem Geschäfeskreise und
Geschäftsgange der General-Joll= und Maut-Drrektion,
in Hinsicht des organischen Cdiktes
Über den Geschäftegang bei dem kdulglichen geh.
Ministerial-Finanz-Departement. ro, 1019.
Errichtung einer Buchhaltung in kommerzleller
Hinsicht bei der köôniglichen General-Joll=
und Maut-Direktion, zur richtigen Darstellung
des Abtiv-, Passiv-, und Speditionshandels
im Kbnigreiche. 1020.
— — und Maut-Defraudationen. Die
Erkennrnisse über Joll= und Maur-Defraudations-Gegenstände
in zweiter Instanz werden
der Kompetenz der koniglichen Stener= und
Domänen-Sektion übertragen. 1018, 1019.
Zoll= u. Maut-Verordnungen. — Zustellgelder.
Die Streitigkeiten über Erkenntnisse der
untern Instanzen in Maut= Defraudationen
wonden zur Berufung an den koniglichen
geheimen Rarh geeignet. 644.
Zoll= und Maut-Verordnungen, (General-)
Allgemeine Verordnung, gemäß
welcher die gesezlichen Bestimmungen der erhbhten
Konsumo-Mauten für verschiedene Koloulal-Waaren
festgesezt worden. 1003 — 1103.
Ausdehnung dieser Verordnung, wodurch auch
der Transit diesem erhöhten Impost unterwerfen
wird. 1115, 1116.
Allgemeine Verordnung, zur Erholung des
Wein--Aufschlages, wie auch fuͤr Branniwein
und Liqueur in denjenigen Gebietstheilen des
Koͤnigreichs, welche sich zuvor ausser dem Mautverbande
befunden haben, mit Besiimmungen
über die Aufschlags-Quote und die Art der
Erholung desselben. 1100 — 119z. 1243, 1244.
Süchrisung: kdrperliche der Inkulpaten.
Allgemeine Verordnung an die königlichen
Appellationsgerichte, vor definitiver Abkatfung
eines Erkenn#nissee über die kbrperliche Jüchtigung
des Inquistten, die körperliche Beschafsenheit
desselben durch den Gerichtoarzt untersuchen
zu lassen. sS, 56.
Zustellgelder von Einlieferungen der Vorladungen,
und Erhibiten an Parreien, den Gerichtedienern
oder deren Knechten und Boren
gebührende. 988, 900.