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Beschluß vom 15. Juni 1909.
1. Nach Blatt 286 des Handelsregisters für den Bezirk 3 des
Amtsgerichts Dresden wird die „Aktiengesellschaft Radeberger
Exportbierbrauerei in Dresden“ durch die beiden Vorstands—
mitglieder Conrad Riedrich und Paul Hesse vertreten.
2. Auf Blatt 1296 des Grundbuchs für die Stadt Radeberg in
Abt. III einzutragen:
300 000 M. mit Zinsen zu 4 v. H. Sicherungshypothek
für die Inhaber der von der „Aktiengesellschaft
Radeberger Exportbierbrauerei in Dresden“
über je 1000 M. auszugebenden 300 Stück Teilschuldverschreibungen
der Prioritätsanleihe Serie I
Littera A Nr. 1 bis 300.56)
Vertreter der Inhaber und als solcher zur
Verfügung über die Hypothek berechtigt ist die
Sächsische Bank in Dresden.))
Abschrift der staatlichen Genehmigungsurkunde zu den Akten.-)
4. Bekanntmachung des Eintrags an den Eigentümer) unter Rückgabe
der Genehmigungsurkunde.
Kosten berechnen und einheben.
□S
□.
Unterschrift.
5) Ausreichend ist die Eintragung des Gesamtbetrages der Hypothek
unter Angabe der Anzahl, des Betrags und der Bezeichnung der Teile.
Hierdurch ist der Gläubiger im Sinne des § 1115 BGB. hinreichend bestimmt.
g 51 GBO. O. 4, 191 fg.
Vgl. die entspr. Eintragung bei einer Hypothek für indossable kaufmännische
Teilschuldverschreibungen in Kretzschmar, Sachenrecht, zu 8 1188
Bem. 3.
!) Die Bestellung eines Treuhänders bedarf der Eintragung im
Grundbuche. Die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung genügt nicht.
§ 1189 Abs. 1 Satz 2 BGB.
*) 89 GBO. 8§ 17 A# .
9 § 55 GBO.