Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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Brabant  gegen  ihn  zog.  Der  gänzliche  Verlust  seiner  Armee
  stand  ihm  bevor,  oder  mußte  er  sich  zu  einem  Rückzuge
entschließen,  der  einer  Flucht  völlig  gleich  sah.

Indeß  er  nun  oft  und  reiflich  erwog,  welche  Partie  in
dieser  Lage  zu  ergreifen  seyn  möchte,  so  fiel  ihm  glücklicher
Weise  der  Rapport  des  Generals  Alton  an  den  Kaiser  in  die
Hände,  und  er  sah  daraus,  daß  Trantmannsdorf  eben  so
friedfertig  gesinnt,  als  Alton  entschieden  sey,  das  Aeuferste
zu  wagen.  Schnell  entschloß  er  sich,  diese  Disharmonie  des
Ministers  und  des  Generals  zu  nätzen,  einen  Waffenstillstand
  vorzuschlagen,  um  während  desselben  sich  zu  erholen
und  seine  Armee  theils  zu  verstärken,  theils  auch  mit  allen
Nothwendigkeiten  besser  zu  versehen.  Es  war  niche  wohl
möglich,  hierüber  erst  bei  dem  Ausschusse  zu  Breda  Rath  zu
holen,  denn  einige  Tage  würde  es  gebraucht  haben,  bis  er
ihnen  hätte  Nachricht  geben  und  wieder  Verhaltungsbefehle  von
ihnen  hätte  erhalten  können.  Er  mußte  also  bloß  nach  eigener
  Einsicht  handeln,  er  konnte  bloß  den  Rath  derer  nützen,
die  bei  ihm  im  Lager  waren.

Erst  schlug  er  also  dem  Grafen  von  Trautmannsdorf
nur  einen  viertägigen  Waffenstillstand  vor,  um  unterdessen
die  Gesinnungen  der  brabantischen  Stände  wegen  der  Pacifikation
  zu  erfahren,  die  der  Graf  zu  wünschen  schien.  In
der  ersten  Unterredung  aber,  die  der  östreichische  Oberst  de
Brou  den  29.  Oktober  deßhalb  mit  ihm  gepflogen,  schien
Alles  zu  scheitern.  Der  Oberst  verlangte,  van  der  Mersch
müßte  vor  allen  Dingen  das  brabantische  Territorium  räumen,
  denn  es  sey  gegen  die  Würde  seines  Monarchen,  mit
bewaffneten  Unterthanen,  die  im  Lande  selbst  sich  befänden,
in  Negociationen  sich  einzulassen.  Dieß  aber  schlug  van  der
Mersch  rund  ab,  und  that  so  ernsthaft  dabei,  als  ob  er  den
Waffenstillstand  gar  nicht  um  sein  selbst  willen,  sondern  bloß,