Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

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(Nr. 1899.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage 
des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 9. Mai 1890. 
Nachdem der Leipziger Kassenverein in Leipzig in der außerordentlichen General- 
versammlung vom 18. Januar d. J. seine Auflösung und Liquidation beschlossen 
hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 16 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 
14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammt- 
betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit.... 1 440 000· Mark 
nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes dem Antheil der Reichs- 
bank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem 
in der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1889 (Reichs- 
  
Gesetzbl. S. 200) nachgewiesenen Betrage von ... .. . . ... 286 585 000 
auf .. .. . . . . .. 288 025 000 Mark 
erhöht. 
Berlin, den 9. Mai 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Boetticher. 
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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