Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

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Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden. Die Auswechselung der 
Ratifikations-Urkunden hat zu Berlin am 20. Mai 1891 stattgefunden, wobei 
das Einverständniß der vertragschließenden Theile damit festgestellt worden ist, 
daß der vorstehende Zusatzvertrag die gleiche Dauer hat, wie der Konsularvertrag 
zwischen dem Reich und Italien vom 7. Februar 1872 (Reichs-Gesetbl. 1869 
S. 113 ff., 1872 S. 134). 
 
 
(Nr. 1954.) Der gegenwärtigen Nummer des Reichs-Gesetzblatts ist eine besondere 
Beilage, enthaltend: 
1. die Bekanntmachung, betreffend die Aichung des Getreideprobers, 
vom 14. Mai 1891, sowie 
2. die Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Aichordnung 
und der Aichgebühren-Taxe, vom 15. Mai 1891 
beigefügt. 
 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 

	        
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