Full text : Lehrbuch der Geburtshülfe für die Preußischen Hebammen.

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Branntwein  und  Wasser  rein  gewaschen  und  mit  einem  Hlüichen  bedeckt,
  welches  aus  einer  Kartoffel  oder  gelben  Wurzel  geschnitten  werden
  kann  und  öfters  mit  einem  neuen  vertauscht  werden  muß.  Auch
kann  man  blos  Läppchen  von  weicher,  in  frisches  Wasser  getauchter
Leinewand  auflegen,  die  aber  stets  seucht  gehalten  werden  müssen.
Bessert  sich  bei  dieser  Behandlung  das  Uebel  nicht  schnell,  so  muß
ein  Arzt  gerufen  werden.

II.  Von  einigen  Krankbeiten  der  Neugeborenen.

F.  383.

Manche  Krankheiten  werden  von  den  Kindern  mit  auf  die  Welt
gebracht.  Es  sind  dies  entweder  Fehler,  die  auf  Störungen
ihrer  Bildung  im  Mutterleibe  beruhen  oder  es  sind  die
Folgen  schädlicher  Ein  wirkungen,  denen  sie  während  der
Geburt  ausgesezgzt  waren.

Die  Hebamme  ist  angewiesen,  das  Kind  nach  dem  ersten  Bade
genau  zu  besichtigen  und  namentlich  darauf  zu  achten,  ob  etwa  die
Harnröhre,  oder  der  After  regelwidrig  verschlossen  seien  und,  wenn
dieses  der  Fall,  sogleich  ärziliche  Hülse  zu  verlangen  (s.  o.  8.  118.).
Indeß  wird  sie  die  Verschließung  der  Harnröhre  selten  sogleich
wahrnehmen,  sondern  meistens  erst  später  daran  erkennen,  daß  das
Kind  sich  nicht  naß  macht.  Auch  eine  Verschließung  des  Mastdarmes
  kann  bei  der  ersten  Besichtigung  unerkannt  bleiben,  wenn
die  äußere  Afteröffnung  regelmäßig  gebilder  ist,  und  die  Verschließung
höher  hinauf  im  Mastdarme  stattfindet.  Das  Kindespech  wird  alsdann
  zurückgehalten  und,  wenn  die  Verstopfung  länger  dauert,  so
wird  das  Kind  sehr  unruhig,  der  Leib  desselben  treibt  auf,  wird  hart
und  empfindlich  gegen  Berührung.

Wenn  ein  Kind  nicht  innerhalb  der  ersten  12  Stunden  die  Windeln
  näßt,  oder  wenn  es  nach  24  Stunden  noch  kein  Kindespech
entleert  hat  und  nur  ein  vergebliches  Drängen  zeigt  (s.  o.  S.  140.),
so  muß  die  Hebamme  eine  Verschließung  der  Harnröhre,  bez.  des