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Branntwein und Wasser rein gewaschen und mit einem Hlüichen bedeckt,
welches aus einer Kartoffel oder gelben Wurzel geschnitten werden
kann und öfters mit einem neuen vertauscht werden muß. Auch
kann man blos Läppchen von weicher, in frisches Wasser getauchter
Leinewand auflegen, die aber stets seucht gehalten werden müssen.
Bessert sich bei dieser Behandlung das Uebel nicht schnell, so muß
ein Arzt gerufen werden.
II. Von einigen Krankbeiten der Neugeborenen.
F. 383.
Manche Krankheiten werden von den Kindern mit auf die Welt
gebracht. Es sind dies entweder Fehler, die auf Störungen
ihrer Bildung im Mutterleibe beruhen oder es sind die
Folgen schädlicher Ein wirkungen, denen sie während der
Geburt ausgesezgzt waren.
Die Hebamme ist angewiesen, das Kind nach dem ersten Bade
genau zu besichtigen und namentlich darauf zu achten, ob etwa die
Harnröhre, oder der After regelwidrig verschlossen seien und, wenn
dieses der Fall, sogleich ärziliche Hülse zu verlangen (s. o. 8. 118.).
Indeß wird sie die Verschließung der Harnröhre selten sogleich
wahrnehmen, sondern meistens erst später daran erkennen, daß das
Kind sich nicht naß macht. Auch eine Verschließung des Mastdarmes
kann bei der ersten Besichtigung unerkannt bleiben, wenn
die äußere Afteröffnung regelmäßig gebilder ist, und die Verschließung
höher hinauf im Mastdarme stattfindet. Das Kindespech wird alsdann
zurückgehalten und, wenn die Verstopfung länger dauert, so
wird das Kind sehr unruhig, der Leib desselben treibt auf, wird hart
und empfindlich gegen Berührung.
Wenn ein Kind nicht innerhalb der ersten 12 Stunden die Windeln
näßt, oder wenn es nach 24 Stunden noch kein Kindespech
entleert hat und nur ein vergebliches Drängen zeigt (s. o. S. 140.),
so muß die Hebamme eine Verschließung der Harnröhre, bez. des