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Die Beschwerdeabtheilung I ist zuständig für Beschwerden gegen Beschlüsse
der Anmeldeabtheilungen I und II, sowie für Beschwerden gegen Beschlüsse der
Nichtigkeitsabtheilung. Die Beschwerdeabtheilung II ist zuständig für Beschwerden
gegen Beschlüsse der Anmeldeabtheilungen III und IV.
Die Beschwerdeabtheilungen sind außerdem, und zwar jede innerhalb des
durch Absatz 2 festgesetzten Geschäftskreises, zuständig für die vom Patentamt
abzugebenden Gutachten.
§. 3.
Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Abtheilungen über die Zu-
ständigkeit werden von dem Präsidenten entschieden.
Für Anträge oder Gesuche, welche andere, als die in den §§. 1 und 2
bezeichneten Angelegenheiten betreffen, wird die Zuständigkeit von dem Präsidenten
bestimmt.
§. 4.
Die Geschäftsleitung in den Anmeldeabtheilungen steht dem zum Vorsitz
berufenen rechtskundigen Mitgliede, die Geschäftsleitung in den Beschwerde-
abtheilungen und in der Nichtigkeitsabtheilung dem Präsidenten zu. Ueber die
Vertretung des Präsidenten im Vorsitz trifft der Reichskanzler Bestimmung.
§. 5.
Die Zuweisung der Mitglieder an die Abtheilungen erfolgt durch den
Reichskanzler.
Im Falle des Todes, der Erkrankung oder der längeren Abwesenheit eines
Mitgliedes können in die davon betroffene Abtheilung, solange das Bedürfniß
dieses erfordert, durch den Präsidenten Mitglieder anderer Abtheilungen zur Aus-
hülfe berufen werden.
§. 6.
In den Abtheilungen trifft der Vorsitzende die für den Fortgang der Sachen
erforderlichen Verfügungen.
In den Anmeldeabtheilungen bezeichnet er für jede Klasse der Anmeldungen
im Voraus das Mitglied, welchem die Vorprüfung (§. 21 des Patentgesetzes)
obliegt, sowie einen weiteren Berichterstatter für das Verfahren nach Erlaß des
Vorbescheides.
In den Beschwerdeabtheilungen und in der Nichtigkeitsabtheilung bezeichnet
der Präsident für jede Klasse im Voraus zwei Berichterstatter.
An Stelle der hiernach berufenen Mitglieder können für den einzelnen Fall
andere Berichterstatter bezeichnet werden.
Die Berichterstatter halten den mündlichen Vortrag in der Sitzung und
entwerfen alle Beschlüsse und Entscheidungen. Der Vorsitzende prüft die Ent-
würfe und stellt sie fest. Ueber sachliche Meinungsverschiedenheiten beschließt die
Abtheilung.