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Betrag Darunter
für das
Kapitel Titel Ausgabe. Etatsjahr künftig
1891/92. wegfallend.
Mark. Mark.
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes
von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878):
a) Preußen etc 34236 —
b) Sachsen 1764 —
c) Württemberg 180 —
d) Bayern . . . .. 432 —
— 36 612 –
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen.
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen
und deren Angehörigen 310 000 —
2. An Bayern . . . . .. 40 552 –
350552 —
83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu
Gnadenbewilligungen aller Art bisher bewilligten und
fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und
Erziehungsbeihülfen für Wittwen und Kinder der in
Folge des Krieges von 1870/71 für invalide er-
klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen
der Ober- und Unterklassen bis zur Höhe von
350 000 Mark jährlich 350 000 –
84. 1/11. Invaliden-Institute:
a) Preußen etc 286 462 10 536
b) Sachsen . . .. — —
c) Württemberg 11 735 —
d) an Bayern 39 008 –
8337205 10 536
Summe XIV ... 25 453 293 11 436
85. XV. Zu Diensteinkommensverbesserungen.
1. Zu Stellenzulagen . . . . . ... 540 000 —