Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
Kapitel für das 
 Titel Einnahme. Etatsjahr 
 1891/92 
Mark. 
2. II. Reichsstempelabgaben. 
1.   Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prozent ... 1 185 600 
Davon ab: 
Kosten der Kontrolle und sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende 
 Verwaltungskosten 600 
bleiben (Titel 1) 1 185 000 
2. Wechselstempelsteuer . ... 7 038 000 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 140 760 M. 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und 
Verwaltungskosten 193240 
zusammen. 334 000 
bleiben (Titel 2) 6 704 000 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc 
und Lotterieloose: 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- 
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- 
gütenden zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungs- 
kosten................................... 7262000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 11 433 000 
Seite 18 695 000 
Reichs-Gesetzbl. 1891 
12
	        
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