Metadata : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

554  Die  Arbeiterfrage.

Haarbreit  höher,  als  der  tolleste  Traum  einer  Communisten-  oder  Socialisten-Secte.
  Sollte  er  aber,  was  bei  seinem  Verstande  und  seinen  Kenntnissen
kaum  anders  möglich  ist,  selbst  an  die  Verwirklichung  seines  Planes  nicht
geglaubt  sondern  denselben  nur  als  Mittel  zur  Erreichung  politischer  Absichten
  in  die  Massen  geschleudert  haben,  so  müsste  die  Verurtheilung  nur
eine  um  so  bitterere  sein.

cc)  Vollkommen  unzulässig,  aber  keiner  ausführlichen  Widerlegung  bedürftig,
  sind  die  in  neuester  Zeit  von  einzelnen  Arbeitervereinen  angepriesenen
  und  wohl  auch  versuchten  Beschränkungen  der  Freiheit  und
der  Intelligenz  der  Arbeit.  So  also  die  Forderung,  dass  keine  neuen
Maschinen  eingeführt  werden  dürfen  ohne  vorgängige  Prüfung  des  Einflusses
  derselben  auf  den  Arbeitslohn  und  die  Arbeiterzahl;  das  Verbot
von  Stück-  und  Accordarbeit;  die  Beschränkung  der  Lehrlingszahl;  der
Wunsch  nach  Wiedereinführung  des  Zunftzwanges,  u.  dgl.  mehr.  Dass  den
vorbandenen  Missständen  nicht  durch  eine  Verkümmerung  der  persönlichen
Freiheit,  nicht  durch  Herunterdrückung  besonderer  Geschicklichkeit  oder
ausnahmsweiser  Thätigkeit  auf  das  Niveau  gedankenloser  Gleichgültigkeit
oder  landesüblicher  Lässigkeit,  nicht  durch  eine  Verhinderung  des  Ersatzes
menschlicher  Arbeitsmaschinen  durch  mechanische,  somit  durch  eine  Verbinderung
  weiterer  Befreiung  des  Menschen  von  einer  unnöthigen  Last,  erzielt
werden  kann  und  erzielt  werden  darf,  erfordert  in  der  That  nicht  erst
einen  Beweis.  Hülfe  ist  nötbig;  allein  sie  ist  nicht  zu  beschaffen  durch
Rückschritte  im  Wissen,  in  der  Freiheit  und  in  der  Sittlichkeit.  Der  Gipfel
alles  Unverstandes  aber  ist  es,  wenn  man  die  Einwendungen  gegen  solches
Treiben  durch  eine  Verwerfung  der  gesammten  Volkswirthschaftslehre,  als
eines  von  den  Bourgeois  zur  Bemäntlung  selbstsüchtiger  Schlechtigkeit  ersonnenen
  systematischen  Truges,  glaubt  zurückweisen  zu  können.  Ohne
Zweifel  ist  die  Volkswirthschaftslebre  in  ihrer  gewöhnlichen  Behandlung
einseitig,  da  sie  nur  die  Bedingungen  und  den  Gang  der  Gütererzeugung
und  Verzehrung  nachweist,  ohne  auch  die  für  die  Menschen  sich  daraus
ergebenden  Folgen  in  ihrem  ganzen  Umfange  zu  berücksichtigen,  und  sie
bedarf  in  dieser  Beziehung  einer  wesentlichen  Ergänzung,  mancher  ihrer
Sätze  einer  Einschränkung  oder  einer  Beifügung:  allein  desshalb  sind  die
von  ihr  entdeckten  und  erwiesenen  Gesetze  nicht  unrichtig,  die  von  ihr
dargelegten  tlatsächlichen  oder  logischen  Wahrheiten  keim  Trug.  Ein  solcher
  Feldzug  gegen  ihr  Dasein  ist  gerade  eben  so  unvernünftig  als  der  Angriff
  auf  die  Astronomie,  weil  deren  Gesetze  nicht  mit  irgend  einem  Mythus
oder  einem  Fetisch-Dienste  übereinstimmen.

dd)  Endlich  ist  es  unverständig,  also  unzulässig,  die  Aufrechterhaltung
der  Wuchergesetze  ,  überhaupt  eine  gesetzlichen  Ordnung  des  Zins
fusses  zu  verlangen.  Es  biesse  Eulen  nach  Athen  tragen,  wenn  man