— 116 —
Nummer
des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz
Zolltarifs. Mark.
10. e) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe (mit oder
ohne Oesen), auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht
besonders benanntes; gepreßtes, geschliffenes, polirtes, ab-
geriebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, in-
soweit es nicht unter d oder f fällt . . . . .... 100 kg 12
Anmerkung zu e:
Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz (Conterie di Venezia),
Glastropfen, auch gefärbt » 2
f) 1. Farbiges Glas, mit Ausnahme des unter a, d und e
begriffenen, auch gepreßt, geschliffen, polirt, abgerieben,
geschnitten, geätzt, gemustert .. . . .. . . . .. . . . . . . . ... 15
2. Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen,
Glasknöpfe (mit oder ohne Oesen), bemalt, versilbert oder
vergoldet . ... . . . .. 15
3. Anderes bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas;
« Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung....... 20
4. Glaswaaren und Emailwaaren in Verbindung mit anderen
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 24
Anmerkung zu f:
Milchglas und Alabasterglas, ungemustertes, ungeschliffenes,
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes, oder nur mit abge-
schliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden und Rändern 10
11. aus a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken—
form gelegt, gesponnen; Borsten; rohe Bettfedern .. .. . — frei
aus f) Bettfedern, gereinigt und zugerichtt – frei
12. a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene)
zur Lederbereitung, auch enthaaannt —- frei
13. aus a) Holzkohlen...................................... — frei
b) Holzborke und Gerberlohe ..... ................ .. ... — frei
e) Bau- und Nutzholz:
1. Roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt
oder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder
ohne Rinde; eichene Faßdauben 100 kg
oder
1 Festmeter