Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

     
  
— 116 — 
  
  
Nummer 
des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz 
Zolltarifs. Mark. 
10. e) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe (mit oder 
ohne Oesen), auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht 
besonders benanntes; gepreßtes, geschliffenes, polirtes, ab- 
geriebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, in- 
soweit es nicht unter d oder f fällt . . . . .... 100 kg 12 
Anmerkung zu e: 
Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz (Conterie di Venezia), 
Glastropfen, auch gefärbt » 2 
f) 1. Farbiges Glas, mit Ausnahme des unter a, d und e 
begriffenen, auch gepreßt, geschliffen, polirt, abgerieben, 
geschnitten, geätzt, gemustert .. . . .. . . . .. . . . . . . . ... 15 
2. Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen, 
Glasknöpfe (mit oder ohne Oesen), bemalt, versilbert oder 
vergoldet . ... . . . ..  15 
3. Anderes bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas; 
« Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung....... 20 
4. Glaswaaren und Emailwaaren in Verbindung mit anderen 
Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen  24 
Anmerkung zu f: 
Milchglas und Alabasterglas, ungemustertes, ungeschliffenes, 
unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes, oder nur mit abge- 
schliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden und Rändern  10 
11. aus a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken— 
form gelegt, gesponnen; Borsten; rohe Bettfedern .. .. . — frei 
aus f) Bettfedern, gereinigt und zugerichtt – frei 
12. a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene) 
zur Lederbereitung, auch enthaaannt —- frei 
13. aus a) Holzkohlen...................................... — frei 
b) Holzborke und Gerberlohe ..... ................ .. ... — frei 
e) Bau- und Nutzholz: 
1. Roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt 
oder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder 
ohne Rinde; eichene Faßdauben 100 kg  
oder 
  
  
1 Festmeter 
 
	        
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